Pflege, Krankenhäuser und ePA Interessensvertreter verknüpfen Hoffnungen mit dem Koalitionsvertrag
„Die vorgeschlagene Reformagenda geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Es werden fast alle wichtigen Baustellen im Gesundheits- und Pflegebereich benannt“, so der Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes Martin Litsch. Bei den Krankenkassen stoßen die Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung, zur Reform der Krankenhaus- und Notfallstrukturen sowie zum Einstieg in eine sektorenunabhängige Versorgung auf besonderes Interesse.
Dass die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss gestärkt werden soll, wird von diabetesDE und dem Landesverband NRW der Deutschen Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes begrüßt. Auch von der angestrebte Pflegereform erhoffen sie sich positive Effekte. Der GKV-Spitzenverband lobt, dass Leistungen flexibilisiert und dynamisiert sowie Angehörige entlastet werden sollen. „Bemerkenswert ist der Prüfauftrag im Koalitionsvertrag, die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätische Vollversicherung zu ergänzen, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert.“
Während der GKV-Spitzenverband die vorgesehene Rückwirkung der Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel ab dem 7. Monat (statt dem 13.) sowie die Verlängerung des Preismoratoriums über 2022 hinaus als „wichtiges Signal für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung“ deutet, wird dies von Herstellerverbänden kritisiert. „Hier wird eine traditionelle Stärke des deutschen Systems – die schnelle Verfügbarkeit von neuen Arzneimitteln – unnötig aufs Spiel gesetzt. Wenn neue Medikamente nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen, entscheidet die Planbarkeit der Erstattungsbedingungen mit darüber, wohin geliefert wird“, kommentiert vfa-Präsident Han Steutel.
Aus stationärer Sicht ist das Koalitionspapier eine sehr gute Arbeitsgrundlage für die kommenden vier Jahre. Die Ankündigung eines Bund-Länder-Pakts bei der Krankenhauspolitik wertet die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als Aufbruch in eine neue Zeit des Dialogs. Sie hebt die Absicht der Koalitionäre hervor, das von Deutschem Pflegerat, ver.di und DKG erarbeitete Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0) kurzfristig umzusetzen. Auch das Vorhaben, das DRG-System weiterzuentwickeln und die Probleme der Sektorentrennung anzugehen, wird von den Klinikträgern begrüßt. Die Krankenhäuser könnten neue ambulante Behandlungsmöglichkeiten aufbauen.
Bei elektronischer Patientenakte und E-Rezept will die Koalition Tempo machen. „Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out).“ Der Sachverständigenrat fürs Gesundheitswesen hatte sich dafür stark gemacht, die derzeitige Opt-in-Lösung sei zu umständlich. Passend heißt es dazu bei der Ampel: „Wir bringen ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO auf den Weg und bauen eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur auf.“