Internisten nicht im Turbo zu Allgemeinärzten machen!
Mit 9000 bis 9500 Euro Weiterbildungsförderung pro Monat (für zwölf bis 24 Monate) will Nordrhein-Westfalen insbesondere Internisten, aber auch Anästhesisten und Chirurgen, aus den Krankenhäusern locken. Mit ihrer ergänzenden allgemeinmedizinischen Weiterbildung ist die Verpflichtung verknüpft, sich in einer Kommune mit maximal 40 000 Einwohnern als Hausarzt zu betätigen. Formuliert ist das Quereinsteigerangebot in einem Konsenspapier von Gesundheitsministerium, Ärztekammern, KVen und Krankenkassen im Land. Das Fördergeld bringen jeweils hälftig KV und Kassen auf.
Coaching soll die Angst vor der Niederlassung nehmen
Die Delegierten der Hausärzteverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe mussten sich nun aber harte Kritik an dem Vorhaben anhören. Bundesverbandschef Ulrich Weigeldt und vor allem Delegierte aus Bayern warnten vor einer „Verwässerung“ der Weiterbildung, wenn es Internisten ermöglicht werde, mit nur einem Praxis-Jahr den Titel des Allgemeinarztes zu erwerben. Darum sollen entsprechende Änderungen im Heilberufsgesetz und in den Weiterbildungsordnungen der Kammern verhindert werden.
Delegierte aus NRW verwiesen darauf, dass es sich bei der Quereinsteigerförderung um eine Notmaßnahme für unterversorgte Regionen handele. Sie bezeichneten das Praxisjahr als „Coaching“. Schließlich seien Internisten ohne Schwerpunkt Fachärzte, die sich auch ohne zusätzliche Qualifizierung als hausärztliche Internisten niederlassen könnten. Die deutlich höhere Förderung als für Weiterbildungsassistenten (4800 bis 5300 Euro) stelle einen Ausgleich für das entgangene Kliniksalär dar.
Nach einem hartnäckigen Hin und Her der Argumente wurden die Beschlussanträge des Vorstandes und der bayerischen Delegierten so weit entschärft, dass man sich auf die grundsätzliche Linie einigte: Eine zweijährige Weiterbildungszeit zum Facharzt in Allgemeinmedizin in der Allgemeinarztpraxis ist unverzichtbar; von diesem Facharztstandard darf es kein Abweichen geben.
Abgelehnt: „Staatsmedizin durch das TSVG“
Einig waren sich die Delegierten in der Ablehnung einer „Staatsmedizin durch Terminservice- und Versorgungsgesetz“. Weigeldt warnte vor den Abrechnungsanreizen einer budgetbefreiten Behandlung bei vermittelten Terminen und Erstkontakten sowie vor dem Kontrollaufwand für Leistungen, die während der verlangten „offenen Sprechstunden“ erbracht werden. Das werde nur zu neuem Ärger in der Ärzteschaft führen und gehe auch „komplett an der hausärztlichen Realität vorbei“.
Besser wäre es, die Einschreibung in die HzV mit einem Bonus für die Versicherten zu versehen. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Professor Dr. Karl Lauterbach sprach sich dafür beim Hausärztetag aus. Den oder die fünfmillionste(n) HzV-Teilnehmer(in) erwartet der Hausärzteverband im Frühjahr 2019.
Geschlossen stimmte man auch für die Widerspruchslösung bei der Organspende.