MVZ fürchten „Todesstoß“– Gesundheitsminister soll Gesetzentwurf ändern
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Bei all dem, was in den vergangenen Wochen über den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesagt wurde, wundert sich Rechtsanwalt Olaf Jeschke doch darüber, dass ein Aspekt bisher kaum thematisiert wurde. „Hier hätte ich mir viel mehr Aufregung erwartet“, sagt Jeschke und meint eine Regelung im TSVG-Entwurf zur Neubesetzung von Arztstellen in MVZ. Diese sei für viele Versorgungszentren existenzbedrohend, meint Jeschke.
Rund 2500 Einrichtungen
BMVZ-Chef Peter Velling freut es, dass MVZ für junge Ärzte an Bedeutung gewinnen. Ende 2016 gab es bundesweit 2490 MVZ. Mit der Zulassung fachgleicher Einrichtungen gab es seit 2015 einen regelrechten „Gründungsboom“, der „in der Tendenz stärker von der Vertragsärzten ausging“. Die Zahl der angestellten MVZ-Mitarbeiter steige stetig, auf derzeit 6,2 pro Einrichtung. Inzwischen seien 21 % aller ambulant tätigen Ärzte angestellt, im hausärztlichen Bereich seien es 15 %.
Der MVZ-Bundesverband (BMVZ), für den er arbeitet, tue daher gerade alles dafür, dass dieser Passus noch geändert werde. Ansonsten, so Jeschke, könnte die Neuregelung zum „Todesstoß für viele MVZ“ werden.
Stein des Anstoßes ist ein Passus, der den regionalen Zulassungsausschüssen mehr Macht bei MVZ-Neubesetzungen mit angestellten Ärzten einräumen soll. Bislang entscheiden diese Ausschüsse etwa darüber, ob ein Sitz in ein MVZ überführt werden kann, ob also die Praxis so viele Patienten hat, dass der Versorgungsauftrag bestehen bleiben sollte.