IQWig-Bericht zu Mindestmengen bei Stammzelltransplantation
Gerade erst hatten Ergebnisse einer Recherche des Science Media Centers (SMC) und der Weißen Liste der Bertelsmann Stiftung gezeigt, dass 40 % der Kliniken in Deutschland Patienten operieren, ohne die seit 2018 geltenden Regelungen zu Mindestmengen zu beachten. Dabei zeigte sich: Auch die derzeit gültige jährliche Mindestmenge für autologe/allogene Knochenmarktransplantationen und periphere hämatopoetische Stammzelltransplantationen (SZT) wurde in 307 Fällen unterschritten. Im Jahr 2017 wurden bundesweit 8035 dieser Prozeduren durchgeführt, die Mindestmenge liegt bei 25 SZT pro Krankenhaus.
Doch ist der Behandlungserfolg eines bestimmten Eingriffs tatsächlich abhängig von den Fallzahlen einer Klinik bzw. davon, wie oft die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte diesen Eingriff durchgeführt haben? Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bezüglich dieser Fragestellung dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Prüfaufträge zu acht Indikationen erteilt.
Prüfauftrag: Bestimmen Fallzahlen immer die Erfolge?
Einer der Prüfaufträge betrifft die Stammzelltransplantation. IQWiG-Projektleiterin Eva Höfer nennt ein Fazit: „Bei der Sterblichkeit sehen wir für Stammzelltransplantationen einen positiven Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Behandlungserfolg.“
Ziele der Untersuchung waren die Darstellung und Bewertung
- ... des Zusammenhangs zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei allogenen Stammzelltransplantationen bei Erwachsenen,
- ... des Zusammenhangs zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei autologen Stammzelltransplantationen bei Erwachsenen sowie
- ... von Studien, die für Stammzelltransplantationen die Auswirkungen von konkret in die Versorgung eingeführten Mindestfallzahlen auf die Qualität des Behandlungsergebnisses untersuchen.
Die Anzahl der durchgeführten SZT (allogene und autologe) pro Krankenhaus, pro Ärztin oder Arzt oder pro Kombination Krankenhaus und Ärztin oder Arzt (Leistungsmenge) wurde dabei in Zusammenhang mit Mortalität, Morbidität (unter anderem krankheitsfreies Überleben, unerwünschte Wirkungen der Therapie) sowie gesundheitsbezogener Lebensqualität, einschließlich Aktivitäten des täglichen Lebens und in Abhängigkeit von der Hilfe anderer Personen, betrachtet.
Zusammenhänge nicht für alle Zielgrößen gleich deutlich!
Die Basis der Untersuchung bildete eine systematische Recherche nach relevanten Studien bzw. Dokumenten, vorwiegend in bibliografischen Datenbanken. Unter 1778 Treffern ließen sich letztlich drei relevante Studien identifizieren plus eine zusätzliche Studie. Allerdings hatten die beiden größten Studien nur geringe Aussagekraft. Die Studie mit der höchsten Aussagekraft wertete Daten von 4285 Patientinnen und Patienten mit akuter oder chronischer Leukämie aus.
In der zusammenfassenden Bewertung der Ergebnisse bestätigt das IQWiG sowohl für die allogene SZT wie auch für die autologe SZT einen deutlich positiven Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge der Ärztin bzw. des Arztes und dem Gesamtüberleben. Zwei Studien hätten dieses Ergebnis auch in Hinblick auf die Leistungsmenge der Klinik gestützt. Allerdings seien diese beiden Studien unter methodischen Gesichtspunkten weniger aussagekräftig.
Für andere Zielgrößen waren die Zusammenhänge – bei insgesamt niedriger Aussagekraft der Studien – deutlich schwächer ausgeprägt oder gar nicht vorhanden. So gab es weder zu Abstoßungsreaktionen bei einem fremden Spender (allogene Stammzelltransplantation) noch hinsichtlich der Lebensqualität in den vier betrachteten Studien relevante Daten.
Ob die Mindestmenge in Deutschland richtig gewählt ist, ließ sich aus den Studien ebenfalls nicht erkennen. „Ob eine Fallzahl von 25 Fällen pro Klinikstandort und Jahr eine optimale Überlebenschance für die Betroffenen gewährt, bleibt deshalb offen“, so Höfer. Die IQWiG-Experten hoffen aus diesem Grund, „dass es zukünftig Studien geben wird, die die Auswirkungen von konkret in die Versorgung eingeführten Mindestfallzahlen untersuchen“.
Medical-Tribune-Bericht