Keine zwei Meinungen: Ethik first!

Kolumnen Autor: Erich Kögler

Nabelschnurblut darf nicht in einem Zweiklassensystem verteilt werden, so Köglers Meinung. Nabelschnurblut darf nicht in einem Zweiklassensystem verteilt werden, so Köglers Meinung. © fotolia/jbrown

Private Einlagerung von Nabelschnurblut - in unserer Meinungskolumne "Mit spitzer Feder".

In diesem Kontext bekommt der Begriff "Private Banking" eine neue, zusätzliche Bedeutung. Wenn vom Thema Nabelschnur­blut die Rede ist, gehen die Meinungen – auch unter Ärzten – rasch weit auseinander. Privat einlagern oder einer öffentlichen Bank spenden? Die Antwort auf diese Frage hat letzten Endes natürlich immer auch eine ethisch-moralische Komponente.

Wen wundert es da, dass es auch unter den Experten Befürworter und Gegner der privaten Einlagerung gibt? Die Berufsverbände der Frauen- und der Kinderärzte geben daher keine Empfehlung an ihre Mitglieder heraus. Beide Organisationen überlassen die Beratungsfunktion dem Mediziner vor Ort. Und die Ethikkommission der Bundesärztekammer warnt lediglich "vor übertriebenen und voreiligen Heilungsversprechen". Somit werden Sie als Arzt und erster Ansprechpartner – mal wieder – allein gelassen.

"Hausärzte stehen in der Beratungsfunktion mal wieder ganz alleine da"

Kommerzielle Firmen werben mit dem Argument der "privaten Vorsorge" oder der "biologischen Lebensversicherung" für die individuelle Einlagerung: Sie bieten an, das während der Geburt gewonnene Nabelschnurblut zu konservieren und für zwanzig oder mehr Jahre zu lagern, damit es dem Kind oder in Ausnahmefällen seinen nahen Verwandten im Falle einer Erkrankung, die sich mit Stammzellen therapieren lässt, zur Verfügung steht. Das kostet Geld – zumindest einen vierstelligen Euro-Betrag.

Öffentliche Blutbanken hingegen praktizieren die unentgeltliche Abgabe zum allgemeinen Nutzen für alle potenziellen Empfänger. Im Gegensatz zu den kommerziellen Banken bleibt eine Spende des Nabelschnur­blutes so nicht auf die individuelle Verwendung oder die eigene Familie beschränkt, sondern wird über ein weltweites Verteilersystem allen Erkrankten zur Verfügung gestellt.

"Lebensrettende Spende nur für Privilegierte? Das darf man niemandem empfehlen!"

Die genauen Eigenschaften des Präparates werden in ein weltweites Computernetzwerk eingespeist und können von den Empfängerkliniken abgefragt und mit den Daten der möglichen Empfänger verglichen werden. Damit steht das Nabelschnur­blut im Prinzip schon heute allen Bedürftigen – der eigenen Familie ebenso wie Nicht-Verwandten – im Falle einer Erkrankung zur Verfügung. Und das kann doch der einzige moralisch vertretbare Weg sein, will sich die Medizin nicht wieder dem Vorwurf, eine Zweiklassen-Vorgehensweise zu fördern, aussetzen.

Wer will ernsthaft verantworten, dass nur der entsprechend Begüterte und dessen Familie im Notfall in den Genuss einer womöglich lebensrettenden Spende kommt? Diesen Aspekt sollten Sie in Ihrem nächsten Beratungsgespräch in den Vordergrund stellen – in dieser Frage kann es keine zwei Meinungen geben – das Motto muss "Ethik first" heißen!