MTA-Reform-Gesetz: Entwurf sieht auch für Heilpraktiker Regelungen vor

Gesundheitspolitik Autor: Anouschka Wasner

In erster Linie befasst sich das Gesetz mit der Regelung medizinisch-technischer Berufe, wirft aber auch einen Seitenblick auf Notfallsanitäter und Heilpraktiker. In erster Linie befasst sich das Gesetz mit der Regelung medizinisch-technischer Berufe, wirft aber auch einen Seitenblick auf Notfallsanitäter und Heilpraktiker. © iStock/surachetkhamsuk

Ein Passus im Entwurf des MTA-Reform-Gesetzes soll Heilpraktikern Labordienstleistungen entziehen. Das bleibt nicht unwidersprochen.

Wie so oft bei spahnscher Gesetzgebung verstecken sich auch im Entwurf zum MTA-Reform-Gesetz (Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze) verschiedene sachfremde Regelungen. In aktuellem Fall ging es neben dem Hauptthema noch um die Rechtssicherheit für das Handeln von Notfallsanitätern vor dem Eintreffen eines Arztes und in einem weiteren Strang um die Berechtigung von Heilpraktikern zur Beauftragung von Labordienstleistungen. 

In der ersten Beratung zum MTA-Reform-Gesetz begrüßten auch die Oppositionsfraktionen der FDP, der Linken und der Grünen die Aufwertung medizinisch-technologischer Berufe durch Wegfall des Schulgeldes, Einführung einer Ausbildungsvergütung und Namensänderung. Auch die grundsätzliche Zielsetzung von mehr Rechtssicherheit für Rettungssanitäter traf auf Zustimmung. Kritik geübt wurde dagegen etwa an Finanzierungsregelungen oder dem Verweis auf künftige auszugestaltende Verordnungen, da diese am Parlament vorbeigehen. 

Anlässlich des im Gesetz enthaltenen Passus zu Heilpraktikern forderte die AfD-Fraktion in einem Antrag zum Schutz des Berufsbildes eine vierjährige Berufsausbildung für Heilpraktiker an staatlich zugelassenen Schulen sowie ein bundeseinheitliches Curriculum mit 4000 theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten. Die dort zu erreichende Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Heilpraktiker“ müsse Leistungskontrollen und Fortbildungspflicht unterliegen. 

„Heilpraktiker bereichern das Gesundheitswesen“  

Eine Standardisierung der Ausbildung mit vergleichbaren Curricula wünscht sich auch ein Parteikollege Spahns. Alexander Krauß (CDU) nannte Heilpraktiker eine Bereicherung des Gesundheitswesens. Sie nähmen sich Zeit, davon sollten noch mehr Patienten profitieren. Er sprach sich für eine Streichung des Passus zur Berechtigung der Beauftragung von Labordiagnostik aus. Auch die SPD kündigte an diesem Punkt Diskussionsbedarf an. 

Die Fraktion der Linken kritisierte, der Gesetzgeber drücke sich vor einer gesetzlichen Befassung mit dem Thema. Einzelregelungen sollten per Salamitaktik der Tätigkeit das Wasser abgraben, ohne dass eine öffentliche Diskussion geführt würde. Der Passus solle stattdessen aus diesem Gesetz herausgenommen werden und der Bereich ordentlich über ein Gesetz geregelt werden.

Medical-Tribune-Bericht