Oralsex-Prozess muss neu verhandelt werden
Im Dezember 2017 war der damals 48-jährige Palliativmediziner in Führungsfunktion vom Landgericht Bamberg zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro (120 Tagessätze zu je 120 Euro) verurteilt worden (MT berichtete). Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, eine Mitarbeiterin im Dezember 2016 in „strafrechtlich relevanter Weise“ zum Oralverkehr gedrängt zu haben.
Strafbarkeit eines Übergriffs: Auf Gewalt kommt es nicht an
Der Arzt soll die Tat wenige Wochen nach Inkrafttreten des verschärften Sexualstrafrechts im Herbst 2016 begangen haben. Seither reicht es nach Auffassung des Gesetzgebers aus, wenn eine bedrängte Person auch nur mit leichter Gegenwehr oder verbal verdeutlicht, dass sie die sexuelle Handlungen nicht will: „Nein heißt nein.“ Das Verfahren wurde zum Prozessauftakt 2017 von der Justiz als Präzedenzfall gesehen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten zur Bewährung gefordert, die Verteidigung wollte Freispruch. Nach der Verurteilung legte der Palliativmediziner Revision gegen das Urteil ein, das nun aufgehoben wurde.
War die Mitarbeiterin wirklich nicht einverstanden?
Nach Auskunft der Pressestelle des Landgerichts Bamberg moniert der Strafsenat des Bundesgerichtshofs, dass die Beweiswürdigung des Gerichts, die Mitarbeiterin sei mit dem Oralverkehr nicht einverstanden gewesen, nicht umfänglich und ausreichend genug war. Mit dem neu aufzurollenden Prozess muss sich nun eine andere Strafkammer im Landgericht beschäftigen.