Luftleistungen und Rezepthandel: Betrug im Gesundheitswesen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Experten schätzen, dass dem Gesundheitsmarkt jährlich mindestens eine Mrd. Euro durch Vermögensstraftaten und Korruption verloren gehen. Experten schätzen, dass dem Gesundheitsmarkt jährlich mindestens eine Mrd. Euro durch Vermögensstraftaten und Korruption verloren gehen. © iStock/Stadtratte

Eine Allgemeinärztin, die die KV mit Luftleistungen um über 300 000 Euro geprellt hatte, ist jüngst rechtskräftig verurteilt worden. Sie ist einer von über 150 Fällen, mit denen sich zwei spezialisierte Staatsanwälte in Hessen pro Jahr beschäftigen.

Dem Gesundheitsmarkt mit einem jährlichen Gesamtumsatz von ca. 300 Mrd. Euro geht nach Schätzung von Experten jährlich mindestens eine Mrd. Euro durch Vermögensstraftaten und Korruption verloren. So steht es im aktuellen Bericht der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen, angesiedelt bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft.

Dort sind ein Staatsanwalt und ein Oberstaatsanwalt tätig. 159 Verfahren bearbeiteten diese 2018, in diesem Jahr sind es (Stand 7.10.2019) 135 Verfahren. Dabei ließen sich im letzten Jahr unrechtmäßige Gewinne in Höhe von 2,9 Mio. Euro. abschöpfen. 2019 waren es bisher 3,2 Mio. Euro. Die Schadensregulierung erfolgt überwiegend zugunsten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherer und der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen.

Die Zentralstelle schildert einige Beispielfälle. Dazu gehört jener der 56-jährigen Allgemeinmedizinerin. Am 27. September 2019 wurde diese vom Landgericht Gießen wegen gewerbsmäßigem Betrug in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Die Ärztin mit Zusatzgenehmigung für Psychotherapie hatte zwischen 2010 und 2013 gegenüber der KV nicht erbrachte Leistungen abgerechnet. Dazu fälschte sie Unterschriften, u.a. auf Abrechnungsscheinen im sog. Ersatzverfahren oder auf Anträgen für psychotherapeutische Behandlungen, welche später nicht erbracht wurden. Entstanden war ein Schaden von 310 412 Euro. Den glich die Ärztin allerdings bis zum Beginn der Hauptverhandlung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

Rezepte bar angekauft oder mit Kosmetika bezahlt

Gegen einen 42-jährigen Apotheker aus Frankfurt am Main und zwei seiner Kunden wurde im Januar Anklage erhoben. Ihnen wird gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in 48 bzw. 5 und 40 Fällen zur Last gelegt. Der Apotheker soll 2010 bis 2013 gegenüber gesetzlichen Krankenkassen Rezepte über hochpreisige Medikamente (Exjade®, Ferriprox®, Desferal®, Humira®, Betaferon®, Privigen®) abgerechnet haben, obwohl die Medikamente gar nicht an die Versicherten abgegeben wurden. Laut der Ermittler soll er die Rezepte von den beiden Mitangeklagten und weiteren Kunden jeweils zu einem Teilbetrag des tatsächlichen Rezeptwertes gegen Bargeld angekauft oder im Tausch gegen andere Arzneimittel oder Kosmetika erworben haben. Der Schaden für die Kassen wird bei 400 Rezepten auf rund 1,1 Mio. Euro beziffert.

Medical-Tribune-Bericht