Doppelte Abrechnung und gefälschte Rezepte – mehr Betrugsfälle im Gesundheitswesen
Im vergangenen Jahr wurde im Gesundheitswesen offenbar deutlich mehr betrogen als 2018 – zumindest weisen die Daten der Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) darauf hin. Sie registrierte 476 neu aufgedeckte Betrugsdelikte, 55 % mehr als 2018.
Ärzte stehen auf dem dritten Platz des traurigen Berufsgruppen-Rankings: Auf sie entfielen 42 der neuen Fälle im Jahr 2019. Besonders spektakulär war die Masche eines Radiologen, der zahlreiche Praxen und MVZ betreibt, in denen Röntgenkontrastmittel verwendet werden. Diese wurden ausschließlich über eine GmbH abgerechnet, die Ehefrau und Sohn des Radiologen führen. Geschätzter Gewinn: 17,3 Mio Euro. Die KKH sah darin eine „als Betrug oder Korruption strafbare unzulässige Zusammenarbeit“ und erstattete Strafanzeige.
Besonders viele Delikte in der ambulanten Pflege
Die mit Abstand meisten Betrugsverdachtsfälle registrierte die KKH wie schon 2018 in der ambulanten Pflege (210 Fälle). „Dass zunehmend mehr Pflegedienste im Fokus unserer Ermittlungsarbeit stehen, liegt vor allem daran, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung seit einiger Zeit jährliche Abrechnungsprüfungen durchführt“, erklärt KKH-Chefermittlerin Dina Michels.
Der höchste finanzielle Schaden entstand in Apotheken: Mehr als 477.000 Euro entgingen der KKH, etwa durch gefälschte Rezepte oder weil Apotheker günstige Arzneimittel ausgaben, während sie teurere abrechneten. Die zweithöchste Schadenssumme kam durch ärztliche Leistungen zustande, die beispielsweise mehrfach abgerechnet, aber nur einmal erbracht wurden. Allein die Forderungen der KKH in diesem Bereich belaufen sich auf 161.300 Euro. Insgesamt ist der Krankenkasse durch bewusste Falschabrechnungen 2019 ein Schaden von über einer Million Euro entstanden.
Immerhin 700.000 Euro erlangte die KKH zurück
Doch auch zurückholen konnte die KKH im letzten Jahr einen gewissen Betrag: Rund 700.000 Euro kamen zusammen, allerdings fließen auch die Forderungen aus Delikten der vergangenen Jahre in diese Summe mit ein.
Quelle: Pressemitteilung der KKH