Pflegeausbildung thematisiert künftig auch die Palliativversorgung
Die neue Lehreinheit nennt sich „Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten“. Ziel ist laut DGP, dass die zukünftigen Pflegefachkräfte grundlegende Kompetenzen für die allgemeine Palliativversorgung im Krankenhaus, der stationären Altenhilfe, der Eingliederungshilfe und der ambulanten Versorgung erwerben.
Dass das Thema Palliativversorgung verbindlich abgebildet werde, sei „ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu entsprechenden Kompetenzen am Patientenbett“, betont DGP-Vorstandsmitglied Katja Goudinoudis. Eine Vertiefung dieser Kompetenzen könne durch berufliche Fort- und Weiterbildungen verstärkt werden“, bemerkt Martina Kern, Sprecherin der AG Bildung in der DGP. 1800 der 6000 Mitglieder der Fachgesellschaft kommen aus dem Pflegebereich.
Die Berücksichtigung der Palliativversorgung wurde im Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBG) verankert. Sie basiert auf der Nationalen Strategie zur Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“, welche 2017 von der Bundesärztekammer, dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin sowie anderen Akteuren erarbeitet wurde.
Am 1. August 2019 veröffentlichte die Fachkommission nach § 53 PflBG die neuen Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie für die praktische Ausbildung in der Pflege. Sie umfassen elf curriculare Einheiten in drei Ausbildungsjahren. Curriculum 3 thematisiert die Begleitung und Unterstützung von Menschen in kritischen Lebenssituationen – zum Beispiel angesichts chronischer, onkologischer oder anderer lebenslimitierender Erkrankungen – sowie von sterbenskranken und sterbenden Menschen.
In 160 Stunden die Pflege sterbender Menschen erlernen
Im 1./2. Ausbildungsdrittel steht die Begleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen aller Altersgruppen, ihren Bezugspersonen und Familien im Mittelpunkt. Ebenso findet eine erste Auseinandersetzung mit der Pflege sterbender Menschen statt (160 Stunden). Im dritten Ausbildungsdrittel werden auch familiäre, soziale, kulturelle, religiöse Bezüge und Lebenswelten betrachtet (90 Stunden).
Quelle: Presseinformation der DGP