Schnelltests auf HIV bald auch ohne ärztliche Aufsicht

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Das Masernschutzgesetz vereinfacht Schnelltests auf HIV. Das Masernschutzgesetz vereinfacht Schnelltests auf HIV. © Africa Studio – stock.adobe.com

Schnelltests auf HIV, Hepatitis C und Syphilis können in Beratungsstellen künftig auch ohne ärztliche Aufsicht erfolgen. So sieht es das im Bundestag beschlossene Masernschutzgesetz vor.

Die Deutsche Aidshilfe begrüßt die Neuregelung: „Diese Erleichterung von HIV-Tests ist ein sehr wichtiger Schritt, um frühe HIV-Diagnosen zu fördern und damit Aidserkrankungen zu verhindern.“ Wenn nun Schnelltests nicht mehr nur von Ärzten, die für Aidshilfen, Checkpoints, Drogenhilfeeinrichtungen und Präventionsprojekte oft nur schwer zu gewinnen sind, sondern auch von anderen Experten durchgeführt werden dürfen, könnten neue Angebote geschaffen werden.

Personen mit hohem Infektionsrisiko, z.B. Drogenabhängige, würden noch nicht ausreichend erreicht. Fällt der Test positiv aus, ist das Ergebnis mit einem weiteren Verfahren zu überprüfen. Dafür ist dann eine Blutentnahme durch einen Arzt erforderlich.

Die Deutsche Aidshilfe hofft, dass die HIV-Schnelltests den Trend zu früheren Diagnosen verstärkt. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts infizierten sich im vergangenen Jahr 2400 Menschen mit HIV, etwa 100 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der HIV-Neuinfektionen geht seit 2015 zurück.

Dazu hat laut Aidshilfe wahrscheinlich bereits auch die HIV-Prophylaxe PrEP beigetragen, die seit Herbst 2017 auf Privatrezept erhältlich ist. Seit September 2019 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

Die PrEP müsse aber noch bekannter gemacht werden. Zudem fehlten in manchen Regionen abseits von Ballungsgebiete ärztliche Einrichtungen, die die PrEP verschreiben dürfen.

Quelle: Pressemitteilung – Deutsche Aidshilfe