Substitutionstherapie: Haftanstalten und Ärzte verweigern Menschenrecht

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Lediglich 58 % der Gefängnisse in Deutschland bieten für ihre Insassen eine Substitutionsbehandlung an. Lediglich 58 % der Gefängnisse in Deutschland bieten für ihre Insassen eine Substitutionsbehandlung an. © lettas – stock.adobe.com

Während in Freiheit jeder zweite Opioidabhängige mit einer Substitutionstherapie behandelt wird, sind es unter den opioidabhängigen Menschen im Strafvollzug nur 24 %. Die Gründe sind vielfältig.

Die Wirksamkeit und Bedeutung einer Substitutionsbehandlung für opioidabhängige Menschen stehe außer Frage, sagt Professor Dr. rer. pol. Heino Stöver, Frankfurt. Dafür gebe es eine Vielzahl wissenschaftlicher Belege. Der sozial­wissenschaftliche Suchtforscher verweist zudem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von 2016. Subs­titution ist ein Menschenrecht, bestätigte dieser in einem Fall gegen das Land Bayern. Dennoch, so der Wissenschaftler, wird die Substitutionstherapie nur in 58 % der deutschen Gefängnisse angeboten. Lediglich 24 % der 20.000 Opioidabhängigen in Haft würden behandelt. Im Maßregelvollzug seien es sogar nur 10 %. In Freiheit profitierten 50 % der Abhängigen.

Panische Angst vor Medikamentenmissbrauch

Die Nicht-Behandlung ist aus Sicht von Prof. Stöver sowie des langjährigen Anstaltsarztes Dr. Karlheinz Keppler auf personelle Schwierigkeiten der Justizvollzugsanstalten zurückzuführen, aber auch auf andere Ursachen. Manche Kollegen würden einfach sagen, Substitution gebe es bei ihnen nicht; argumentiert werde nach der Devise, der Gefangene sei ja selbst schuld am Drogenkonsum und Substitution sei eine Kapitulation vor der Sucht, präzisiert dies Dr. Keppler. Er nennt es eine „Schere im Kopf“ der Kollegen.

Und dann gebe es die vollzugspraktischen Dinge. Neben der panischen Angst vor einem Medikamentenmissbrauch werde der Gefangenentransport zur Medizin als Unsicherheit gesehen, das betreffe vor allem Einrichtungen mit mehreren Häusern. Sedierende Effekte zu Beginn der Therapie würden von Mitgefangenen misstrauisch beäugt. Befürchtet werden auch Drogentodesfälle unter der Therapie, die laut Dr. Keppler „einen Rattenschwanz an Tätigkeiten nach sich ziehen“ sowie das Einschalten der Polizei. Komme der behandelnde Honorararzt nur einmal pro Woche in die Haftanstalt, werde die Verabreichung der Becher eventuell auch zum Problem. Letztlich tue sich die Vollzugseinrichtung leichter zu sagen: Substitution gibt‘s nicht bei uns.

Die Justizministerien könnten das Thema auf ihrer Agenda nach oben bringen, meinen die beiden Experten. Schließlich seien 30 bis 40 % der Gefängnisinsassen betroffen. Adressaten seien ebenso Ärztekammern und Ärzteverbände. Helfen kann aus ihrer Sicht auch eine entsprechende ärztliche Weiterbildung. Laut Dr. Keppler hat das EGMR-Urteil auch schon zu steigenden Substituiertenzahlen geführt, so in Bayern oder Nordrhein-Westfalen. „Es gibt Punkte, wo sich etwas bewegt, aber es ist ein mühsames Bohren dicker Bretter.“

Quelle: Online-Pressekonferenz – Institut für Suchtforschung, Hochschule Frankfurt