Terminservicestellen: kann man sich spahn
Die Notwendigkeit der Terminservicestellen bezweifelt Dr. Pinkowski grundsätzlich und weiß sich dabei auf einer Linie mit dem KV-Vorstand. Die politische Absicht, künftig die Terminservicestellen mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD mit der Rufnr. 116117) zu verknüpfen, hält er ebenso wie andere Passagen im geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz, die in die Praxisorganisation eingreifen, für „kontraproduktiv“. In Hessen gebe es schon zwei Dispositionszentralen, die vermeintliche und echte Notfälle auf den passenden Versorgungsweg schicken. Das dortige Personal sei aber ganz anders qualifiziert als das der Terminvermittlung. Wichtig sei es, dass der ÄBD an Krankenhäusern angesiedelt ist und dass Partnerpraxen, die mit Kliniken und Rettungsdiensten kooperieren, die Versorgung jener Patienten übernehmen, die keine originären Krankenhauspatienten sind.
Digitalisierung braucht auch schnelles Internet
Zurückhaltend zeigt sich der niedergelassene Anästhesist und Schmerztherapeut beim Thema Fernbehandlung. Blickten die Hessen schon vor dem Grundsatzbeschluss des diesjährigen Deutschen Ärztetages abwartend auf die Pilotprojekte in Baden-Württemberg, will man jetzt Überlegungen einer Arbeitsgruppe zu elektronischer AU, eRezept etc. einbeziehen. Wie die Kammerversammlung über eine Änderung der Berufsordnung entscheiden wird, „kann ich nicht sagen“, so Dr. Pinkowski. Die als Kammervize wiedergewählte Hausärztin Dr. Monika Buchalik merkt zur Digitalisierung im Gesundheitswesen kritisch an, dass es noch immer nicht flächendeckend schnelles Internet gibt.
Ein großes Thema für die neue Kammerführung wird die Umsetzung der novellierten Muster-Weiterbildungsordnung sein. Der Paradigmenwechsel – weg vom Abarbeiten eines Leistungskatalogs, hin zum Nachweis erworbener Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten – werde auch die Weiterbildner mehr fordern. Von der Umstellung erhofft man sich eine Qualitätsverbesserung.
Dass die jungen Kolleginnen und Kollegen zudem schneller für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung stehen werden, bezweifelt Dr. Pinkowski. Vorstellen kann er sich einen schnelleren Kompetenzerwerb allerdings bei Teilzeit-Assistentenstellen. Damit die Weiterbildungsnovellierung zu den Erfordernissen der Niederlassung passt, will sich die Kammer darüber mit der KV genau abstimmen.
Quelle: LÄK Hessen – Pressegespräch