MFBO Verschärfte Fortbildungsordnung bringt Fortbildung in Gefahr
Die Lage ist unerfreulich: Ohne die Überschüsse aus Veranstaltungen können die Fachgesellschaften ihre Kongresse und Fortbildungen nicht mehr im bisherigen Umfang und nicht in der gewohnten Qualität anbieten. Dies würde auch die ärztliche Versorgung auf dem neuesten Stand von Wissenschaft, Pharmakotherapie und Technologie beeinträchtigen, heißt es in einer Handreichung der DDG. Um also Überschüsse erwirtschaften zu können, müsste die Deutsche Diabetes Gesellschaft künftig Fortbildungen und Kongresstickets erheblich teurer anbieten.
CME-Punkte-Zertifizierung vielfach betroffen
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände hat sich hierzu bereits in einem Schreiben an die Bundesärztekammer sowie die Landesärztekammern gewandt. Die Allianz sieht in den neuen Regelungen, genauer in der Einführung des § 6, der zusätzliche Anerkennungsvoraussetzungen für das Sponsoring festlegt, „erhebliche Probleme“. Vor allem die ausschließliche Verwendung von Sponsoringgeldern für das wissenschaftliche Programm und die strikte Begrenzung der notwendigen Kosten seien „in der Praxis schwer umsetzbar und bedürfen einer klaren Auslegung“, so die Kritik. Die Gefahr dabei: Übernehmen die Landesärztekammern die neue MFBO nun unverändert, könnten zahlreiche industriegesponserte Fortbildungsveranstaltungen nicht mehr mit CME-Punkten zertifiziert werden.
Die neuen Regelungen in der MFBO zum Sponsoring
Laut neuer MFBO gilt jede finanzielle oder sonstige Förderung als Sponsoring (§ 1, Punkt 6). Industriesymposien sind nicht mehr vorgesehen (§ 6, Punkt 5). Erträge aus Sponsoring dürfen nur für den wissenschaftlichen Teil eines Kongresses verwendet werden und dessen Kosten nicht übersteigen; sie müssen ferner „angemessen“ sein, wobei unklar ist, was das konkret bedeutet (§ 6 Nr. 4).
Es bleibt nun abzuwarten, wie die einzelnen Kammern auf die Forderungen reagieren und ob sie es noch verhindern, dass die Neufassung die ärztliche Fortbildung fortan teurer macht. Erst mit Beschluss einer geänderten Fortbildungsordnung werden die neuen Regeln verbindliches Recht.
Neue MFBO erschwert Sponsoring: DDG und weitere Fachgesellschaften fordern Kammern zum Handeln auf
Die Neufassung der (Muster-)Fortbildungsordnung (MFBO) und deren verschärfte Regelungen zum Sponsoring von Fortbildungen schlägt bei Fachgesellschaften und ärztlichen Berufsverbänden hohe Wellen Die diabetes zeitung hat sich bei einigen medizinischen Fachgesellschaften umgehört.
Lesen Sie hier eine ausführliche Stellungnahme von DDG-Präsident Professor Dr. Andreas Fritsche.
Dr. Oliver Franz, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin
Betroffene Veranstaltungsformate: DGIM-Jahreskongress; alle anderen Fortbildungsangebote ohne Sponsoring
Befürchtungen: Die Begriffsbestimmung für Sponsoring ist denkbar weit (siehe Kasten). Die erlaubten Sponsoringtatbestände sind hingegen zu eng, vor allem Industriesymposien sind nicht mehr vorgesehen, die zu den wesentlichen, bislang zulässigen Instrumenten des Sponsorings zählen.
Erwartungen: Es bedarf eines „Umsetzungsmoratoriums“, damit eine Lösung erarbeitet werden kann. Ideal wäre, wenn die BÄK diesen Prozess in die Hand nehmen würde. Falls erforderlich, muss sich der Deutsche Ärztetag 2025 erneut mit dem Thema befassen. Viele Abgeordnete des diesjährigen Ärztetages waren sich vermutlich bei der
Beschlussfassung über den Entwurf der MFBO nicht über sämtliche Auswirkungen im Klaren.
David Friedrich-Schmidt, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Neurologie
Betroffene Veranstaltungen: DGN-Jahreskongress, alle weiteren Fortbildungsangebote ohne Sponsoring
Befürchtungen: Was nicht passieren darf ist, dass alle Anbieter von medizinischen Fortbildungen über einen Kamm geschert werden. Es macht nun mal einen Unterschied, ob eine Fortbildung von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen oder einer gemeinnützigen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft veranstaltet wird.
Erwartungen: Wir erwarten von den Landesärztekammern sehr genaue Definitionen, Handlungsanweisungen und eine differenzierte Betrachtung der Anbieter.
Frank Petersilie, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Urologie
Betroffene Veranstaltungen: DGU-Jahreskongress sowie andere Fortbildungsformate, etwa Webinare
Befürchtungen: Ohne Einnahmen aus Sponsoring verringert sich der Handlungsspielraum wissenschaftlicher Fachgesellschaften erheblich, da Aufgaben wie die Forschungsförderung weitgehend aus Eigenmitteln finanziert werden.
Erwartungen: Bis zu einer Klärung bzw. erneuten Umformulierung der MFBO sollten die LÄK auf eine Umsetzung verzichten.
Dr. Philip Gass, Geschäftsführer Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft
Betroffene Veranstaltungen: DOG-Kongress sowie die Augenärztliche Akademie Deutschlands (AAD)
Befürchtungen: Die größten Befürchtungen betreffen die drastische Begrenzung zulässiger Sponsoringleistungen und die Deckelung von Einnahmen aus Sponsoring, die die finanziellen Ergebnisse von Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen erheblich beeinträchtigen könnten.
Erwartungen: Ziel muss es sein, die ursprünglichen Zwecke der Reform zu erreichen, ohne dabei den Handlungsspielraum der Fachgesellschaften zu beschneiden, den diese benötigen, um ihre gemeinnützigen Ziele zu erreichen.
Dr. Konstantinos Papoutsis, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung
Betroffene Veranstaltungen: DGK-Jahrestagung, Herztage sowie mehr als 200 Kurse der DGK-Akademie
Befürchtungen: Die Einschränkung der Sponsoring-/Förderbeträge zur Deckung der jeweiligen Veranstaltung führt dazu, dass die Fachgesellschaften ihre satzungsgemäßen Aufgaben nur noch stark reduziert wahrnehmen können, bis hin zur Existenzgefährdung.
Erwartungen: Keine Einschränkung der Sponsoring-/Förderbeträge auf die Veranstaltungen unserer gemeinnützigen, nicht gewinnorientierten Fachgesellschaft, die sich bereits heute strengen Codizes unterwirft. Wünschenswert wäre eine a priori Einbindung der Fachgesellschaften bei derartigen Entscheidungsprozessen.