Interview „Eintrittspreise würden sich vervielfachen!“
Welche Kongresse bzw. Fortbildungsformate der DDG sind von den Neuregelungen betroffen?
Prof. Fritsche: Die DDG führt über die DDG Akademie zahlreiche Fortbildungen ohne Sponsoring durch, wie den 80-Stunden-Kurs „Klinische Diabetologie“, der eine der Voraussetzungen zur Erlangung der Weiterbildung „Diabetolog*in DDG“ ist, oder die Fortbildung „Adiposiolog*in DAG-DDG“, die wir mit der Deutschen Adipositas-Gesellschaft anbieten. Wir führen Kompaktkurse mit den neuesten Leitlinieninhalten durch und planen ein vielfältiges Angebot für diabetesinteressierte Ärzt*innen.
Wie finanzieren Sie die Angebote?
Prof. Fritsche: Zur Finanzierung und auch, um eine kostengünstige Teilnahme der Ärzteschaft an unseren beiden großen Kongressen mit insgesamt circa 11.000 Teilnehmenden pro Jahr zu ermöglichen, veranstalten wir den Diabetes Kongress sowie die Diabetes Herbsttagung, aber auch ein kleineres Format wie die Fortbildung „Digitalisierung & Diabetestechnologie“ mit Unterstützung durch Sponsoren aus der Verlagswelt, von Kassen und der Pharma- und Medtecindustrie und vieler anderer Unternehmen der Gesundheitsindustrie.
Auch dabei achten wir streng auf eine Trennung der wissenschaftlichen Inhalte von werblichen Themen. Auf allen Kongressen der DDG ist es stets möglich, seinen Kongressbesuch gänzlich ohne den Kontakt zu werblichen Maßnahmen zu gestalten: Die Industriesymposien sind klar gekennzeichnet und stets zeitlich abgegrenzt vom wissenschaftlichen Programm, die Industrieausstellung ist räumlich separiert. Werbliche Maßnahmen innerhalb der wissenschaftlichen Fläche sind untersagt.
Wo liegen Ihre größten Befürchtungen beim Thema Sponsoring?
Professor Fritsche: Die Begrenzung zulässiger Sponsoringleistungen und Einnahmen aus Sponsoring im Vorfeld einer Veranstaltung, so wie es die MFBO aktuell einfordert, ist überhaupt nicht möglich, da man das Sponsoring im Vorfeld eines Kongresses einwirbt und erst nach Beendigung abschließend die Kosten ermitteln kann. Das Sponsoring müsste also unterhalb des erwarteten Ergebnisses liegen, was den Kongress zusätzlich defizitär werden ließe. Es wäre also nicht mal mehr die Kostendeckung der Kongresse und Veranstaltungen sichergestellt. Die Eintrittspreise würden sich ohne eine Querfinanzierung durch Sponsoring vervielfachen.
Die Einnahmen aus Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen sind zudem essenziell für die Erfüllung unserer vielen gemeinnützigen Aufgaben, z. B. die Wissenschaftsförderung, die Erarbeitung von Leitlinien, kostengünstige Angebote zur ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie des Klinik-, Pflege- und Praxispersonals. Auch fördern wir den Nachwuchs durch Reise- und Promotionsstipendien, stellen unentgeltliche Expertise für politische und gesundheitliche Institutionen bereit u. v. m. Allein aus Mitgliedsbeiträgen wäre ein so umfangreiches Spektrum nicht realisierbar.
Was muss seitens der Landesärztekammern jetzt getan werden?
Prof. Fritsche: Wir schlagen eine differenzierte Betrachtung für gemeinnützige Fachgesellschaften vor mit Regelungen, die unsere besondere Rolle und Struktur berücksichtigen. Ist der Verwendungszweck der Einnahmen also in der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Unterstützung ärztlicher Fort- und Weiterbildung sowie der dazugehörigen Teams aus Gesundheitsfachkräften begründet, dürfen Einnahmen erzielt werden.