Bildschirm an, Grenzen weg Abrechnung von Videosprechstunden ist deutlich flexibler

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Die Abrechnungsmöglichkeiten von Videosprechstunden wurden massiv erweitert. Die Abrechnungsmöglichkeiten von Videosprechstunden wurden massiv erweitert. © MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Gute Nachrichten für telemedizinaffine Praxen: Videosprechstunden sind finanziell attraktiver geworden. Was sich abrechnen lässt – und wo Grenzen bleiben.

Die Abrechnungsmöglichkeiten von Videosprechstunden wurden massiv erweitert. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 entfällt die patientenübergreifende Begrenzung der einzelnen Leistungen von 30 %, die bei einer Videosprechstunde berechnet werden dürfen. Damit können alle Leistungen zum vollen Honorar in Rechnung gestellt werden. Sofern es sich dabei um GOP handelt, die voraussichtlich ab 1. Oktober 2025 entbudgetiert bezahlt werden, stimmt hier die Bezeichnung „Euro-Gebührenordnung“.

Bekannt oder unbekannt, das ist die Frage

Begrenzt bleibt die Zahl der Personen, die im Quartal ausschließlich per Videosprechstunde behandelt werden dürfen. Dabei wird zwischen bekannten und unbekannten Patientinnen…

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