Bildschirm an, Grenzen weg Abrechnung von Videosprechstunden ist deutlich flexibler
Die Abrechnungsmöglichkeiten von Videosprechstunden wurden massiv erweitert.
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Die Abrechnungsmöglichkeiten von Videosprechstunden wurden massiv erweitert. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 entfällt die patientenübergreifende Begrenzung der einzelnen Leistungen von 30 %, die bei einer Videosprechstunde berechnet werden dürfen. Damit können alle Leistungen zum vollen Honorar in Rechnung gestellt werden. Sofern es sich dabei um GOP handelt, die voraussichtlich ab 1. Oktober 2025 entbudgetiert bezahlt werden, stimmt hier die Bezeichnung „Euro-Gebührenordnung“.
Bekannt oder unbekannt, das ist die Frage
Begrenzt bleibt die Zahl der Personen, die im Quartal ausschließlich per Videosprechstunde behandelt werden dürfen. Dabei wird zwischen bekannten und unbekannten Patientinnen…
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