AIS: Software macht den Doktor schlau
Das Arztinformationssystem soll die G-BA-Zusatznutzenurteile kundtun.
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Per Rechtsverordnung will das Bundesgesundheitsministerium die Anforderungen an das Arztinformationssystem (AIS) vorgeben, also welche Informationen des G-BA zu den Zusatznutzenentscheidungen in den Arzneimitteldatenbanken der Praxisverwaltungssysteme zu hinterlegen sind. Der Entwurf dieser Rechtsverordnung zog vergangene Woche in Berlin Kreise.
Programme für Vertragsärzte könnten etwas teurer werden
Unter der Annahme eines dreimonatigen Entwicklungs- und Programmieraufwandes für einen hochqualifizierten Beschäftigten pro Unternehmen schätzt das Ministerium die Programmierungskosten auf einmalig rund 307 000 Euro. „Für Vertragsärzte könnten sich zeitweilig geringfügig höhere Preise für…
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