Gnadenfrist: TI-Anbindung erst Juli 2019
Gesundheitsminister Jens Spahn hat eine Fristverlängerung für die TI-Anbindung bis 30. Juni 2019 eingeräumt. Allerdings müssen Praxisinhaber bis Ende dieses Jahres zumindest einen Anschluss bestellt haben. Der Online-Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird dann ab 1. Juli 2019 Pflicht.
Dass aufgrund von Lieferengpässen der ursprüngliche Zeitplan nicht zu halten war, war bereits länger absehbar. Bis Jahresende werden weniger als ein Drittel der Praxen an dem neuen Datennetz angeschlossen sein, so die Betreibergesellschaft gematik.
Größere Praxen sollen außerdem zur Finanzierung der Anbindungskosten einen zusätzlichen Komplexitätszuschlag bekommen: Praxen mit mehr als drei Ärzten einmalig 230 Euro, Praxen mit mehr als sechs Ärzten einmalig 460 Euro.