Apotheker-Skandal: neue Indizien für Körperverletzung durch gepanschte Krebsmittel

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Die Anklage umfasst Betrug, Körperverletzung und Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. Die Anklage umfasst Betrug, Körperverletzung und Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. © Fotolia/doomu

Was Krebspatienten schon länger befürchten, scheinen erste Daten zu belegen: Wer mit gepanschten Zytostatika aus der „Alten Apotheke“ in Bottrop behandelt wurde, hat geringere Überlebenschancen als Patienten, die Zubereitungen aus anderen Apotheken erhielten.

Der Apotheker Peter S. soll in den Jahren 2012 bis 2016 in mehr als 60 000 Fällen Infusionen für Krebspatienten gepanscht bzw. teilweise gänzlich ohne Wirkstoff ausgeliefert und dafür von den Krankenkassen mehr als 50 Mio. Euro kassiert haben. Er steht wegen des Vorwurfs des Betruges, der Körperverletzung und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz vor dem Essener Landgericht. Er verweigert jede Aussage.

Bisher war es kaum möglich, den Nachweis zu führen, dass die Machenschaften von S. nicht nur zu wirtschaftlichen, sondern auch zu gesundheitlichen Schäden geführt haben. Daher ist er in 27 Fällen wegen Körperverletzung angeklagt, bei denen die Staatsanwaltschaft nach einer Razzia in der…

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