Arzt nutzt LANR von Angestelltem – und muss 200.000 Euro Honorar zurückzahlen

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Anouschka Wasner

Ein anonymer Hinweis führte die KV auf die Fährte. Ein anonymer Hinweis führte die KV auf die Fährte. © iStock/MartinFredy

Nicht umsonst nennt sich die Arztnummer „lebenslang“. Wer auf eine fremde Nummer Vertreter-Leistungen erbringt, muss mit Honorarrückzahlung rechnen.

Fast ein ganzes Jahr war ein bei einem hausärztlichen Internisten angestellter Arzt krank. In diesem Zeitraum arbeitete der Praxisinhaber als dessen Vertretung und rechnete die vertragsärztlichen Leistungen über die LANR des Erkrankten ab. Bis bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein anonymer Hinweis einging. Diese forderte daraufhin über 200.000 Euro Honorar zurück.

Das Sozialgericht bestätigte die Honorarkorrektur der KV. Der Internist habe die Krankheit des angestellten Kollegen nicht der KV gemeldet und keine Vertretung angezeigt. Der Arzt argumentierte, er habe darauf vertraut, dass eine interne Vertretung möglich und nicht anzeige- oder genehmigungspflichtig sei. Man könne ihm…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.