Empfehlung zur beruflich indizierten MMR- und Varizellen-Impfung erweitert

Dr. Alexandra Bischoff

Das Masernvirus gehört zur Familie der Paramyxoviridae. Das Masernvirus gehört zur Familie der Paramyxoviridae. © Hans R. Gelderblom, Freya Kaulbars. Kolorierung: Andrea Schnartendorff/RKI

Experten halten für Beschäftigte im Gesundheitswesen zwei Impfungen gegen Mumps, Masern, Röteln und Varizellen für notwendig. Sie erweitern ihre Empfehlung auf Einrichtungen mit Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie auf Auszubildende und Studenten.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur beruflich indizierten Impfung für Mumps, Masern, Röteln und Varizellen modifiziert und erweitert. Laut Expertenmeinung ist ein sicherer Impfschutz bislang die einzige Möglichkeit, um Übertragungen dieser Viruskrankheiten durch Personal im Gesundheitswesen oder in Gemeinschaftseinrichtungen zu verhindern und das Auftreten von Komplikationen zu reduzieren.

Von der Vereinheitlichung der Empfehlungen für bestimmte Berufs- und Personengruppen erhoffen sich die Experten einen verbesserten Schutz. Künftig sollen alle nach 1970 Geborenen zweimal mit einer Kombinationsvakzine gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sowie unabhängig vom Geburtsjahr zweimal gegen Varizellen geimpft sein, wenn sie in einem der folgenden Bereiche tätig sind:

  • medizinische Einrichtungen
  • Einrichtungen der Pflege
  • Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material n Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kita, Schulen, Heime, Ferienlager)
  • Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen (gilt nur für Masern, Mumps, Röteln)

Die Empfehlung schließt Auszubildende, Praktikanten, Studierende und ehrenamtlich Tätige ausdrücklich ein.

Patienten mit unklarem Status zweimal impfen

Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln soll zweimal im Abstand von mindestens vier Wochen bei Personen ohne frühere Lebendimpfung gegen MMR oder bei unklarem Status erfolgen. Wer bisher nur einmal gegen Mumps, Masern oder Röteln immunisiert wurde, soll eine zusätzliche MMR-Impfung im Abstand von mindestens vier Wochen zur vorangegangenen Vakzinierung erhalten. Einzige Ausnahme bilden die Röteln bei seronegativen Männern, bei denen eine einmalige Immunisierung ausreicht.

Derzeit sind in Deutschland mit Priorix, Priorix-Tetra, M-M-RVaxPro® und ProQuad® verschiedene MMR- bzw. MMRV-Kombinationsimpfstoffe ab dem Alter von 9 bzw. 12 oder 13 Monaten zugelassen. Die Präparate enthalten attenuierte Lebendviren. Ferner stehen zwei monovalente Varizellenvakzine (Varilrix und Varivax®) zur Verfügung, die ab dem Alter von 9 Monaten gegeben werden können. Einzelimpfstoffe gegen Masern sind seit 2017 nicht mehr erhältlich. Um Lücken beim Masernschutz zu schließen, muss also immer ein Kombinationspräparat eingesetzt werden.

Die Masernviren können noch zwei Stunden in der Raumluft nachgewiesen werden, nachdem ein an Masern Erkrankter im Zimmer war. So kann es auch ohne den direkten Kontakt mit Erkrankten zu Ansteckungen kommen. Besonders wichtig ist es, die Verbreitung durch Personal zu unterbinden. In medizinischen Einrichtungen mit Schwerkranken und Immungeschwächten ist neben dem Schutz der Mitarbeiter der Drittschutz der Patienten zu berücksichtigen.

Da in den letzten Jahren infolge erhöhter Migration die Zahl an Masern- und Varizellenausbrüchen in Gemeinschaftsunterkünften deutlich gestiegen ist, hat die STIKO diese Institutionen mit in ihre Empfehlungen aufgenommen. Ähnliches gilt für Einrichtungen für Jugendliche und Erwachsene: Bei Mumps kam es im Zuge der Impfeinführung zu einer Verschiebung in höhere Altergruppen hinein (Altersmedian heute 25 Jahre), was zu vermehrten Infektionen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen geführt hat. Bereits im Jahr 2012 hatte die STIKO daher eine Impfempfehlung für Beschäftigte in Ausbildungsstätten ausgesprochen.

Durch regelmäßige Kontrollen Impflücken erkennen

Um einen stabilen Schutz in Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften aufzubauen, ist es aus Expertensicht dringend notwendig, den Immunstatus bei Beschäftigten in diesen Bereichen zu überprüfen und Impflücken konsequent zu schließen. Regelmäßige Aufklärung zu dem Thema sowie niedrigschwellige Angebote sollen dabei helfen, die Impfbereitschaft der Betroffenen zu erhöhen.

Quelle: Robert Koch-Institut. Epid Bull 2020; 2: 3-22; DOI: 10.25646/6447.2

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