Rubella
Röteln werden durch das Rötelnvirus aus der Familie der Togaviren hervorgerufen. In nicht geimpften Populationen erfolgen 80 bis 90 % der Infektionen im Kindesalter – der Häufigkeitsgipfel liegt im Schulalter. Seit Einführung der Schutzimpfung ist es zu einem deutlichen Rückgang der Erkrankungen gekommen.
Röteln sind moderat infektiös – die Kontagiosität liegt unter 50 %. Die Übertragung erfolgt als Tröpcheninfektion oder diaplazentar.
Röteln sind eine Woche vor und eine Woche nach Auftreten des Exanthems ansteckend. Die Inkubationszeit liegt bei 14 bis 21 Tagen.
Gefürchtet sind Röteln vor allem wegen der Rötelnembryopathie (congenital rubella syndrom – CRS). Hier ist das Risiko in den ersten 12 Schwangerschaftswochen (SSW) bei Erkrankung der Mutter am größten (bis zu 90 %) – nach der 20. Schwangerschaftswoche treten in der Regel keinen Schäden beim Kind mehr auf.
Bei Kindern beobachtet man in 50 % der Fälle einen asymptomatischen Verlauf.
Prodromalphase:
- Kopfschmerzen, subfebrile Temperaturen, Katarrh der Luftwege, Konjunktivitis (i.d.R. nur leichtes Krankheitsgefühl)
- bei Erwachsenen evtl. auch Arthralgien und Arthritiden
Ekzem:
- kleinfleckigen, makulöses bis makulopapulöses Exanthem, das im Gesicht beginnt und sich über Körper und Extremitäten ausbreitet, i.d.R. nicht konfluierend
- Dauer 1 bis 3 Tage
Lymphknotenschwellung:
- Schwellung besonders der nuchalen und retroaurikulären Lymphknoten z.T. auch Milzvergrößerung
Komplikationen:
- insgesamt selten (bei Erwachsenen etwas häufiger)
- z.B. Bronchitis, Otitis, Myo- und Perikarditis, Enzephalitis
- passagere Thrombozytopenie (→ Purpura und Hämorrhagien)
Rötelnembryopathie:
Bei Infektion in den ersten 12 SSW kommt es zur klassischen Gregg’schen Trias mit Defekten an Herz (offener Ductus arteriosus), Augen (Katarakt) und Ohren (Innenohrtaubheit).
Außerdem können auftreten:
- geringes Geburtsgewicht
- thrombozytopenische Purpura
- Hepatosplenomegalie
- Enzephalitis
- Hepatitis
- Myokarditis
- Mikrozephalie
- Spontanabort oder Frühgeburt
Insgesamt liegt die Letalität des CRS bei 15 bis 20 %.
Typische Befunde bei der körperlichen Untersuchung sind:
- kleinfleckiges, makulöses bis makulopapulöses Exanthem, das im Gesicht beginnt und sich über Körper und Extremitäten ausbreitet (i.d.R. nicht konfluierend)
- Schwellung der nuchalen und retroaurikulären Lymphknoten
Aufgrund der relativ unspezifischen Symptome ist die rein klinische Diagnose von Röteln sehr unzuverlässig. Daher sollte möglichst immer eine labordiagnostische Bestätigung angestrebt werden:
Nachweis des Rötelnvirus-Genoms (mittels PCR)
- Entnahme der Proben (Rachenabstrich, Urin) möglichst unmittelbar nach Auftreten des Exanthems (auf jeden Fall in den ersten 5 Tagen)
- die Untersuchungen werden am Nationalen Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln (NRZ MMR) am RKI kostenlos für die Einsender durchgeführt
Serologie
- Nachweis der IgM-Antikörper in Serum (ab dem 5. Tag nach Beginn der Symptomatik)
- falsch positive Befunde durch Kreuzreaktionen mit anderen Viren oder Rheuamfaktoren
- Nachweis eines deutlichen Anstiegs (> 4-fach) der IgG-Antikörper in zwei im Abstand von 10 bis 14 Tagen entnommenen Serumproben
Ein Rötelnverdacht bei einer Schwangeren und der klinische Verdacht auf konnatale Röteln müssen unbedingt umfassend labordiagnostisch abgeklärt werden.
Wichtige Differenzialdiagnosen sind:
- Masern
- Ringelröteln
- Infektiöse Mononukleose durch Epstein-Barr-Viren (EBV)
- Dreitagefieber durch HHV6- und HHV7-Viren
- Scharlach
- Arzneimittelbedingtes Exanthem
Es existiert keine spezifische kausale Therapie, sodass Fieber, Arthritiden oder Arthralgien rein symptomatisch behandelt werden.
Meldepflicht:
Es besteht eine namentliche Meldepflicht bei Verdacht, Erkrankung, Tod und bei Labornachwesie (auch bei Rötelnembryopathie)
Zur Prophylaxe der Röteln steht ein attenuierter Kombinations-Lebendimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und ggf. Varizellen (MMR(V)-Impfstoff) zur Verfügung. Grundsätzlich wird von einer lebenslangen Immunität nach zweimaliger Impfung ausgegangen.
Die Impfung wird für alle Kinder empfohlen. Gemäß den aktuellen STIKO-Empfehlungen sollte die erste Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten ( so früh wie möglich), die zweite im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen (Mindestabstand 4 Wochen), um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen.
Folgende über 18-Jährige sollte darüber hinaus geimpft werden:
- noch nicht geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter (2 Impfungen)
- ungeimpfte Personen (oder unklarer Impfstatus), die in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten (einmalige Impfung)
Gesellschaft für Virologie:
Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen
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