Kommentar ePA: Kassen fordern zum Nichtstun auf

Aus der Redaktion Autor: Angela Monecke

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„Dafür brauchen Sie nichts zu tun.“ Eine Aufforderung zum Nichtstun von meiner Krankenkasse. Das hat man nicht alle Tage. Aber es stimmt natürlich nicht – mindestens aus zwei Gründen.

Erstens: Ich muss das Informationsschreiben zur Einführung der ePA lesen, die ich „ab Januar 2025 automatisch bekomme“, um informiert zu sein. Aus Sicht von Datenschützern schon der erste Fauxpas: Wer nicht informiert ist, stimmt nicht automatisch zu. Zweitens: Es gilt die Opt-out-Regelung: Lehne ich die Akte ab, muss ich (aktiv) widersprechen. So viel zum Nichtstun.

In ihren Informationsschreiben fassen sich alle Kassen niedrigschwellig kurz, meine besonders. Alles steht auf einer DIN-A4-Seite, auf der ebenso einseitig nur die Vorzüge der ePA beschrieben sind. „Sie haben keinen Papierkram mehr“ steht da. Oder: „Nie wieder das gelbe Heft suchen.“ Wie kommen die denn darauf? Das gelbe…

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