Pool-Arzt Es hat sich ausgepoolt

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Eine Sozialversicherungspflicht Poolärzte stellt den ÄBD vor ein Problem. Eine Sozialversicherungspflicht Poolärzte stellt den ÄBD vor ein Problem. © ipopba – stock.adobe.com

Ein sog. Pool-Arzt im vertragszahnärztlichen Notdienst ist nicht automatisch selbstständig. Diese Klarstellung des Bundessozialgerichts sorgt auch bei Vertragsärzten und KVen für Stress, denn damit wird das Poolarztsystem im Bereitschaftsdienst zum Risiko.

Pool-Ärzte haben in vielen KVen die niedergelassenen Kollegen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) entlastet. Sie übernahmen mehr oder weniger regelhaft Dienste in Bereitschaftsdienstpraxen, im fahrenden Bereitschaftsdienst oder in Praxen, die außerhalb der regulären Sprechstunden für nicht lebensbedrohliche Notfälle geöffnet werden.

Bisher wurde keine Pflicht zur Versicherung angenommen

Der Auftrag für die Sicherstellung der Notdienstversorgung nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB V liegt bei den KVen. Diese organisieren den ÄBD unterschiedlich und teilweise wurden dazu eben jene Nicht-Vertragsärzte hinzugezogen – in der Annahme, für sie bestehe keine Versicherungspflicht, da sie keine…

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