Materialkosten Geht das extra oder ist es inkludiert?

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Einige Kosten sind nicht mit dem Honorar abgedeckt und müssen extra abgerechnet werden. Einige Kosten sind nicht mit dem Honorar abgedeckt und müssen extra abgerechnet werden. © Zerbor – stock.adobe.com

Bei ärztlichen Leistungen für gesetzlich Versicherte fallen Kosten an, die nicht im Honorar enthalten sind. Deren Abrechnung ist leider etwas unübersichtlich geregelt.

Im Kapitel V 40 des EBM (Kostenpauschalen) ist die Welt noch in Ordnung. In 17 Unterabschnitten wird konkret aufgelistet, welche Kosten bei bestimmten Leistungen pauschal zusätzlich berechnet werden können. In Haus- und Kinder-/Jugendarztpraxen sind davon die folgenden Elemente relevant:

Mit Portopauschalen werden Auslagen bzw. (Sach-)Kosten erstattet, die aus medizinischen Gründen anfallen. Sie kommen deshalb nicht in Betracht, wenn Patienten um die Zusendung von Wiederholungs­rezepten oder Überweisungen bitten. Das Ausstellen von Wiederholungsrezepten ist zwar eine ärztliche Leistung, für die im EBM die Nrn. 01430 bzw. 01820 (gynäkologischer Bereich) vorgesehen sind. Der Versand ist aber…

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