GOÄ: Wie die Zeitangaben für die Leichenschau zu verstehen sind
Die neue Abrechnung der Leichenschau ist eine Mischkalkulation auf Basis von Durchschnittszeiten.
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Beim neuen GOÄ-Bewertungssystem führt der Zeitfaktor auf Grundlage eines fiktiven Arztlohns zum jeweiligen Honorar der Leistung. Es handelt sich dabei um Durchschnittszeiten. Dieses Bewertungsprinzip wird bei der gesamten – noch nicht beschlossenen – Reform der GOÄ verwendet: Die Schwierigkeit einer Leistungserbringung wird nicht mehr – wie bei der noch gültigen GOÄ – über Multiplikatoren abgebildet, sondern über einen Zeitfaktor und Zuschläge.
Zeitfaktor und Zuschläge ersetzen den Multiplikator
Beides ist bei der Leichenschau bereits realisiert: Es gibt den Zeitfaktor bei den Nrn. 100 und 101 und einen Zuschlag für den Mehraufwand bei einer unbekannten Leiche. Die neuen Leistungen…
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