Cartoon Fortbildung

Hepatitis-Screening konsequent umsetzen

Dr. Angelika Bischoff

Der Laborbonus wird durch das Screening nicht belastet. Der Laborbonus wird durch das Screening nicht belastet. © iStock/jarun011

Seit 1. Oktober ist das Hepatitis-Screening Bestandteil des ­Check-ups 35. Denn die Elimination der Hepatitis C kann nur gelingen, wenn Betroffene rechtzeitig identifiziert und die HCV-Infektion konsequent behandelt wird.

Bis 2030 soll die Zahl der Neuinfektionen mit Hepatitisviren weltweit um 90 % und die damit assoziierten Todesfälle um 65 % vermindert werden, so das Ziel der WHO. Vor diesem Hintergrund sei der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, das Screening auf Hepatitis B und C (EBM 01734) in den ­Check-up 35 aufzunehmen, als wichtiger Schritt auf diesem Weg zu werten, sagte Dr. ­Gerd ­W. Zimmermann, Hausarzt in Hofheim/Taunus. 

Die Hepatitis-C-Serologie gehört immer zum Hepatitis-Screening, die für ­Hepatitis B nur dann, wenn der Patient nicht gegen HBV geimpft ist. Die Untersuchung soll einmal im Leben durchgeführt werden. Bei denjenigen, die den letzten ­Check-up zwischen 13. Februar 2018 und 30. September 2021 in Anspruch genommen haben, kann das Screening im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 als Einzelmaßnahme durchgeführt werden (EBM 01744). Damit wolle man verhindern, dass die Betreffenden auf ihren nächsten ­Check-up in drei Jahren warten müssen, so Dr. ­Zimmermann. 

Beide Ziffern werden mit 4,56 ­Euro vergütet, unabhängig davon, ob die HBV-Serologie enthalten ist oder nicht. Der Labor­bonus wird durch das Screening nicht belastet.

Das Labor bestimmt auf Überweisung zunächst HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörper (EBM 01865). Bei positivem Ergebnis folgt die Bestätigungsdiagnostik mit Hepatitis-B-Virus-DNA (EBM 01866) oder Hepatitis-C-Virus-RNA (EBM 01867). Der Auftrag an den Laborarzt sollte detailliert formuliert sein, z.B. „01865 Hepatitis-C-Antikörper, ggf. 01867 Hepatitis-C-Virus-RNA“ bei jemandem, der gegen Hepatitis B geimpft ist.

Weitere Übertragung des Virus verhindern

Um dem WHO-Ziel näher zu kommen, müsse man neben der Impfung konsequent auf Früherkennung setzen. „Die Impfung gegen Hepatitis B schützt zugleich vor Hepatitis D, da es Hepatitis D nicht ohne B gibt“, erinnerte Dr. ­Zimmermann. Der Kombinationsimpfstoff gegen HAV und HBV gewährleiste somit den langfristigen Schutz vor allen drei Lebererkrankungen.

Gegen HCV lässt sich nicht impfen. Die Infektion wird fast immer chronisch: Mehr als 40 % der Fälle von Leberzirrhose und 60 % der Leberzelltumoren sind auf chronische HCV-Infektionen zurückzuführen. Drei Viertel der chronisch HCV-Infizierten weisen zudem extra­hepatische Folgeerkrankungen auf. 

„Etwa 80 % der weltweit HCV-Infizierten haben keinerlei Krankheitssymptome“, erklärte Dr. ­Zimmermann. Diese Personen zu finden, sei extrem wichtig. Denn dank hochwirksamer Medikamente lasse sich bei 95 % von ihnen eine Heilung erreichen. Langzeitfolgen wie Leberzirrhose und hepato­zelluläres Karzinom könnten verhindert und die weitere Übertragung des Virus könnte unterbunden werden.

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Quelle: Medical Tribune Fortbildung kompakt Allgemeinmedizin/Innere Medizin am 16.10.2021 in München, unterstützt von AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG

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Der Laborbonus wird durch das Screening nicht belastet. Der Laborbonus wird durch das Screening nicht belastet. © iStock/jarun011