
Permanente Furcht vor dem Unglück

Zu den typischen somatischen Kennzeichen einer generalisierten Angststörung zählen Herzrasen, Zittern, Schwindel und Übelkeit. Auch Konzentrations- und Schlafstörungen können ein Hinweis sein. Anders als bei einer Panikstörung manifestieren sich diese Symptome nicht anfallsweise, sondern als unterschwelliger Dauerzustand. Die Patienten wissen oft selbst nicht genau, wovor sie eigentlich Angst haben. Ihre Gedanken kreisen aber ständig um die Möglichkeit, dass ihnen selbst oder ihren Angehörigen ein Unglück zustoßen oder jemand schwer erkranken könnte. Viele befürchten zudem, dass das permanente Sorgen ihrer Gesundheit schadet.
Blutbild erstellen, Glukose, Elektrolyte und TSH messen
Wichtige Hinweise auf eine potenzielle generalisierte Angststörung ergeben sich oft schon durch zwei einfache Fragen. Sicherheitshalber sollten aber häufige somatische Differenzialdiagnosen, darunter Lungen-, Herz-Kreislauf- und neurologische Erkrankungen, ausgeschlossen werden. Dazu empfiehlt die Leitlinie neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und EKG ein Basislabor mit Blutbild, Glukose, Elektrolyten und TSH.
Mit zwei Fragen zur Diagnose
- Fühlen Sie sich angespannt oder nervös und sind Sie oft stärker beunruhigt als andere Menschen?
- Sind Sie ständig in Sorge und können diese Gefühle nicht kontrollieren, sondern befürchten, dass ein Unglück passiert?
Dosierungsempfehlungen
- Escitalopram 10–20 mg
- Paroxetin 20–50 mg
- Duloxetin 60–120 mg
- Venlafaxin 75–225 mg
- Pregabalin 150–600 mg
- Opipramol 50–300 mg
- Buspiron 15–60 mg
Benzodiazepine nur in Ausnahmefällen verordnen
Auch das atypische Antipsychotikum Quetiapin kann off label verordnet werden. Benzodiazepine sind wegen der damit verbundenen Risiken (Abhängigkeit, Sturzgefahr etc.) tunlichst zu vermeiden. In Ausnahmefällen (z.B. Suizidalität, Kontraindikationen gegen Standardmedikamente) kommt eine zeitlich limitierte Anwendung in Betracht. Um falschen Erwartungen vorzubeugen, sollte der Patient wissen, dass die Wirkung der Antidepressiva erst nach etwa 14 Tagen einsetzt, im Einzelfall auch erst nach sechs Wochen. Unter SSRI bzw. SNRI ist in den ersten Tagen mit Unruhe und Insomnie zu rechnen, unter Pregabalin kann es zu Schwindel und Benommenheit kommen. Zur Rezidivprophylaxe sollte die medikamentöse Behandlung nach der Remission noch mindestens sechs bis zwölf Monate fortgesetzt werden. Bei schwerem Verlauf oder erneut auftretenden Symptomen nach Absetzversuch ist auch eine längere Therapie möglich.Quelle: S3-Leitlinie „Behandlung von Angststörungen“, AWMF-Register-Nr. 051-028, www.awmf.org
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