Cartoon Geld und Steuern

Privatschule: Schulgeld ist steuerlich als Sonderausgabe absetzbar

Michael Reischmann

Schulgeldzahlungen sind zu 30 % steuerlich abzugsfähig, maximal 5000 Euro pro Jahr. Schulgeldzahlungen sind zu 30 % steuerlich abzugsfähig, maximal 5000 Euro pro Jahr. © Chinnapong – stock.adobe.com

Eltern können Aufwendungen für die Privatschule ihrer Kinder als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Allerdings nur mit Einschränkungen.

In Ostdeutschland geht fast jedes vierte Kind aus einem Akademikerhaushalt auf eine Privatschule, in Westdeutschland ist es jedes sechste Kind. Schulgeldzahlungen sind zu 30 % steuerlich abzugsfähig, maximal 5000 Euro pro Jahr. Voraussetzungen sind, dass für das Kind noch Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht und ein allgemein- oder berufsbildender Schul- oder Berufsabschluss angestrebt wird. Das gilt auch für in der EU besuchte Schulen, informiert die Steuerberatungsgesellschaft media.

Nicht unter diesen Sonderausgabenabzug fallen Gebühren für Hoch- oder Fachhochschulen sowie Nachhilfeunterricht. Steuerlich relevant ist dagegen die Spendenbescheinigung für eine freiwillige Zahlung an eine begünstigte, gemeinnützige Einrichtung.

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Schulgeldzahlungen sind zu 30 % steuerlich abzugsfähig, maximal 5000 Euro pro Jahr. Schulgeldzahlungen sind zu 30 % steuerlich abzugsfähig, maximal 5000 Euro pro Jahr. © Chinnapong – stock.adobe.com