Arzt muss für Cannabisblüten bluten Prüfantrag hemmt Verjährungsfrist

Verordnungen Autor: Jan Helfrich

Medizinisches Cannabis ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Krankenkasse zu verordnen kann teure Folgen haben. Medizinisches Cannabis ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Krankenkasse zu verordnen kann teure Folgen haben. © MKS – stock.adobe.com

2020 war die Erstverordnung von Cannabisblüten ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse unzulässig. Dem Regress wollte ein Hausarzt mit Verweis auf Verfristung und Differenzkosten entgehen. Klappte nicht.

Seit dem G-BA-Beschluss, der am 17.10.2024 in Kraft trat, müssen Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner sowie etliche andere Arztgruppen vor der ersten Verordnung von medizinischem Cannabis keine Genehmigung der zuständigen Krankenkasse mehr einholen. Davor war das anders. Deshalb hat ein niedersächsischer Hausarzt, der zwei Klagen gegen die Prüfungsstelle bis zur Revision beim Bundessozialgericht trieb, nun das Nachsehen.

Dr. B. verordnete einer Versicherten im Quartal 1/2020 unverarbeitete Cannabisblüten, nachdem diese schon 2019 von einem anderen Vertragsarzt eine entsprechende Verordnung erhalten hatte. Eine Genehmigung der Krankenkasse der Versicherten lag jedoch zu keinem Zeitpunkt…

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