Arzt muss für Cannabisblüten bluten Prüfantrag hemmt Verjährungsfrist
Medizinisches Cannabis ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Krankenkasse zu verordnen kann teure Folgen haben.
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Seit dem G-BA-Beschluss, der am 17.10.2024 in Kraft trat, müssen Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner sowie etliche andere Arztgruppen vor der ersten Verordnung von medizinischem Cannabis keine Genehmigung der zuständigen Krankenkasse mehr einholen. Davor war das anders. Deshalb hat ein niedersächsischer Hausarzt, der zwei Klagen gegen die Prüfungsstelle bis zur Revision beim Bundessozialgericht trieb, nun das Nachsehen.
Dr. B. verordnete einer Versicherten im Quartal 1/2020 unverarbeitete Cannabisblüten, nachdem diese schon 2019 von einem anderen Vertragsarzt eine entsprechende Verordnung erhalten hatte. Eine Genehmigung der Krankenkasse der Versicherten lag jedoch zu keinem Zeitpunkt…
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