Regionale Corona-Probleme: G-BA lässt Ausnahmen fürs Behandeln und Verordnen zu

Verordnungen Autor: Michael Reischmann

Viele Sonderregelungen bleiben weiterhin in Kraft – und auch Spielräume bei regionaler Eskalation der Pandemie wurden definiert. Viele Sonderregelungen bleiben weiterhin in Kraft – und auch Spielräume bei regionaler Eskalation der Pandemie wurden definiert. © iStock/ipopba

Bis Jahresende gelten aufgrund der Coronapandemie viele Sonderregelungen in der ambulanten Versorgung weiter, z.B. die unbegrenzte Abrechnungsfähigkeit von Videosprechstunden.

Auch im vierten Quartal können Praxen wegen der Coronapandemie Videosprechstunden unbegrenzt anbieten. Darauf habe man sich mit dem GKV-Spitzenverband verständigt, meldet die KBV.

Ebenfalls bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wurde u.a. die Regelung, dass eine Heilmitteltherapie innerhalb von 28 Tagen nach Verordnungsdatum (regulär: 14 Tage) begonnen werden kann.

Die genehmigungsfreien Krankentransporte von COVID-19-Patienten zu einer zwingend medizinisch notwendigen, nicht aufschiebbaren ambulanten Behandlung sind bis zum Ende der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ möglich. Dies gilt auch für Patienten, die nach behördlicher Anordnung unter Quarantäne stehen. Die KBV bietet auf…

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