UV-GOÄ: Videosprechstunden während Corona-Krise möglich
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Seit dem 16. März können Vertragsärzte, beteiligte Ärzte und Psychotherapeuten Unfallverletzte per Videosprechstunde behandeln. In der Abrechnung ist die Nummer 1 UV-GOÄ anzugeben, allerdings muss gekennzeichnet werden, dass es sich um eine Videobehandlung handelte.
Eine weitere Erleichterung gibt es im Bereich von Formfristen bei der Erstattung. Vertragsärzte können von ihnen abweichen, sofern dies aufgrund der besonderen Versorgungssituation durch COVID-19 erfolgt. Das haben die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherungsverband für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau entschieden.
Die Übergangsregelungen gelten bis zum 30. Juni 2020.
Quelle: Praxisnachrichten der KBV