Rote Karte für Reichsbürger-Krankenkasse

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Wer eine Versicherung betreiben will, muss definierte Kriterien erfüllen. Die DeGeKa tut das nicht, sagt die BaFin. Wer eine Versicherung betreiben will, muss definierte Kriterien erfüllen. Die DeGeKa tut das nicht, sagt die BaFin. © fotolia/kaesler Media

Die von sog. Reichsbürgern im April 2017 gegründete Krankenkasse „DeGeKa“ soll ihr Geschäft einstellen und alle Mitgliedsverträge umgehend kündigen. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleis­tungsaufsicht verfügt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld.

Die sog. Reichsbürgerbewegung leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und behauptet, dass das Deutsche Reich fortbestehe. Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass 2016 etwa 10 000 Personen der Verschwörungstheorie folgten; bei 500 bis 600 davon handele es sich um Rechtsextremisten.

Die Idee einiger Reichsbürger, einen „Versicherungsverein“ zu gründen, der als „Deutsche Gesundheitskasse“ (DeGeKa) seinen Mitgliedern angeblich Leistungen von Ärzten, Zahnärzten, im Krankenhaus sowie Arzneimittel etc. bezahlt, fand nicht die Akzeptanz des BaFin.

Mitgliedschaft ersetzt nicht Krankenversicherungspflicht

„Für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts hat die DeGeKa keine…

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