Verweilen beim Patienten erfordert Geduld – lassen Sie sich das wenigstens bezahlen
Im EBM müssen die 30 Minunten immer voll sein – in der GOÄ nur beim ersten Ansatz.
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Im hausärztlichen Bereich keine Seltenheit: Man wird aus der Sprechstunde heraus zu einem Patienten mit einem akuten gesundheitlichen Problem gerufen. Gerade im Pflegeheim kann es dann passieren, dass man beim Patienten verweilen muss, entweder um das Eintreffen eines Krankentransports abzuwarten oder um den Wirkungseintritt der Medikamente zu verfolgen.
Im EBM gibt es für diese Leistung die Nr. 01440 (s. Kasten). Das Problem ist, dass in diesen 30 Minuten keine anderen berechnungsfähigen Leistungen erbracht werden dürfen. Wird es zum Beispiel bei einem Patienten notwendig, parenteral Medikamente zu applizieren, kann es zu einer aus Abrechnungssicht schwierigen Situation kommen. Eine i.v.…
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