Wer hat Schuld an der Klagewelle? Klinikvertreter kritisieren Krankenkassen und Richter

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Unter anderem ist die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche verkürzt worden. Unter anderem ist die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche verkürzt worden. © Fotolia/Corgarashu

Die eigentlich schon eingedämmte Klageflut der Krankenkassen gegen Krankenhäuser sorgt noch immer für öffentlichen Disput und „Klarstellungen“.

Zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) zu Abrechnung der akuten Schlaganfallversorgung und der geriatrischen Komplexbehandlung durch Kliniken sowie eine Änderung im Pflegepersonalstärkungsgesetz, mit der schlagartig die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche verkürzt wurde, führten im November 2018 dazu, dass die Kassen auf die Schnelle Zehntausende Klagen gegen Krankenhäuser bei den Sozialgerichten einreichten, um die Verjährung zu hemmen. Alarmiert luden Landes- und Bundesgesundheitsminister die Streitparteien zum Gespräch ein und man einigte sich auf Empfehlungen zur Rücknahme der Klageverfahren.

Ersatzkassen, AOKen, Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft,…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.