Wer hat Schuld an der Klagewelle? Klinikvertreter kritisieren Krankenkassen und Richter
Unter anderem ist die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche verkürzt worden.
© Fotolia/Corgarashu
Zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) zu Abrechnung der akuten Schlaganfallversorgung und der geriatrischen Komplexbehandlung durch Kliniken sowie eine Änderung im Pflegepersonalstärkungsgesetz, mit der schlagartig die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche verkürzt wurde, führten im November 2018 dazu, dass die Kassen auf die Schnelle Zehntausende Klagen gegen Krankenhäuser bei den Sozialgerichten einreichten, um die Verjährung zu hemmen. Alarmiert luden Landes- und Bundesgesundheitsminister die Streitparteien zum Gespräch ein und man einigte sich auf Empfehlungen zur Rücknahme der Klageverfahren.
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