Wer heilt, der schreibt: Die Dokumentationspflicht sitzt Ärzten im Alltag im Nacken

Praxisführung , Praxismanagement Autor: Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers/Julian Bartholomä

Auf Papier oder elektronisch dokumentieren? Auf Papier oder elektronisch dokumentieren? © iStock/pcess609

Plausibilitätsprüfungen, Regresse, Haftung: Muss ein Arzt für einen Fehler geradestehen, ist das unangenehm. Richtig ärgerlich wird es aber, wenn ihm etwas vorgeworfen wird und er nicht nachweisen kann, dass er alles richtig gemacht hat. Der Fachanwalt für Medizinrecht Prof. Dr. Dr. Alexander Ehlers erklärt Formalien zur Dokumentation.

Die ärztliche Dokumentationspflicht ist Teil eines Pflichtenpakets, das sich aus dem Behandlungsvertrag ergibt. Sie findet seit dem Jahr 2013 ihre rechtliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 630 BGB). Daneben ist sie auch im Bundesmantelvertrag Ärzte (§ 57) und in der Berufsordnung (§ 10) festgeschrieben.

Im Bundesmantelvertrag wird ausgeführt, dass der Arzt Befunde, Behandlungsmaßnahmen und veranlasste Leistungen einschließlich des Behandlungstages „in geeigneter Weise“ zu dokumentieren hat. Und die Berufsordnung verlangt, dass über die getroffenen Feststellungen und Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen sind. Die Anforderungen an die Dokumentation werden aber…

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