Terminvermittlung 15 Euro auch in der HzV

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Um die Pauschale zu erhalten, muss der vermittelte Termin vier Kalendertage nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit liegen. Um die Pauschale zu erhalten, muss der vermittelte Termin vier Kalendertage nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit liegen. © Liubomir – stock.adobe.com

Seit Jahresbeginn erhalten Hausärzte 15 Euro, wenn sie Patienten innerhalb bestimmter Fristen dringende Termine beim Facharzt vermitteln. 

Kürzlich hat der Bewertungsausschuss festgelegt, dass auch Mediziner in der Hausarztzentrierten Versorgung und in anderen Selektivverträgen die Pauschale bekommen können. Die Terminvermittlung darf allerdings nicht Gegenstand des Selektivvertrags sein. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Januar.

Um die Pauschale zu erhalten, muss der vermittelte Termin vier Kalendertage nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit liegen. Auch für spätere Termine wird der Betrag gezahlt – allerdings nur, wenn eine Vermittlung durch die Terminservicestellen der KVen oder durch den Patienten selbst nicht angemessen oder nicht zumutbar ist. Ob das zutrifft, entscheidet der Arzt.

Ob sich die Terminvermittlung finanziell lohnt, gilt einigen Ärzten angesichts des Aufwands als fraglich. Die beiden Vorsitzenden des Hausärzteverbands Baden-Württemberg, Prof. Dr. ­Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. ­Susanne Bublitz, haben es beispielhaft durchgerechnet. Geht man von 60 Terminvermittlungen pro Quartal aus, resultieren laut ihnen daraus 903 Euro Honorar. Für diesen Betrag seien ungefähr 10 Stunden Terminvermittlung zu leisten, hinzu kommen Dokumentation und Regressrisiken.

Medical-Tribune-Bericht