Dialyse von Montag auf Sonntag vorverlegen
In bestimmten Fällen können Ärzte die Dialyse von einem Montag auf den vorigen Sonntag verlegen und trotzdem GOP 40823 (Dialysewochenpauschale bei Hämodialyse) abrechnen. Eine entsprechende Ausnahmeregel wurde rückwirkend zum 1. Januar 2021 in den EBM aufgenommen. Allerdings ist die Vorverlegung nur aus sozialen Gründen möglich und muss bei der Abrechnung im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) angegeben werden
Als Beispiel nennt die KV Hessen den Jahreswechsel am 31. Dezember. Fällt er auf einen Montag, dürfen Ärzte die Dialyse auf den 30. Dezember verlegen. In diesem Fall sei der Sonntag auf die aktuelle Behandlungswoche anzurechnen. Als Behandlungswoche gilt eine Kalenderwoche, in der die Dialysen an mindestens drei Hämodialysetagen durchgeführt werden.
Mitteilung der KV Hessen