Corona-Sonderregeln

Krankschreibung per Telefon noch bis Ende Mai möglich

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Die telefonische AU bleibt bis Ende Mai möglich. Die telefonische AU bleibt bis Ende Mai möglich. © iStock/sturti

Viele Corona-Sonderregeln enden zum 31. März. Die telefonische AU aber bleibt noch erhalten.

Zumindest bis Ende Mai dürfen Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin für bis zu sieben Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung um sieben Tage bleibt ebenfalls möglich. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss kürzlich beschlossen. Viele andere der Sonderregeln, die wegen der Coronapandemie geschaffen wurden, enden allerdings zum 31. März.

Für die Folgeverordnung von Heilmitteln oder häuslicher Krankenpflege müssen Patienten dann wieder persönlich in die Praxis kommen. Auch telefonische Konsultationen und Videosprechstunden werden nur noch in eingeschränktem Umfang berechnungsfähig sein. Vor der Pandemie durften Ärzte und Psychotherapeuten maximal 20 % ihrer Behandlungsfälle per Video behandeln. Zudem durften sie nur 20 % einer GOP als Videosprechstunde abrechnen. Dieser Anteil solle auf 30 % erhöht werden, teilt die KBV mit. Man befinde sich im Gespräch mit den Krankenkassen. Auch zur Vergütung von Abstrichen bei kurativen Coronatests laufen Beratungen.

Quelle: Praxisnachrichten der KBV