Disease-Management-Programm Osteoporose Osteoporose-DMP startet in Schleswig-Holstein
Patientinnen und Patienten, bei denen eine medikamentös behandlungsbedürftige Osteoporose diagnostiziert wurde, können sich im Disease-Management-Programm leitliniengerecht versorgen lassen. So verspricht es der G-BA.
In Schleswig-Holstein wurde zum 1. Juli ein DMP-Osteoporose-Vertrag zwischen der KV und den Kassen bzw. ihren Verbänden (ausgenommen: IKK) geschlossen. Das dritte Quartal dient der Vorbereitung: Ärzte können einen Genehmigungsantrag bei der KV stellen sowie ggf. eine Schulungsqualifikation erlangen. Die Patientenversorgung im DMP beginnt ab dem 1.10.2023.
Voraussetzung fürs Erbringen und Abrechnen der DMP-Leistungen ist eine Genehmigung durch die KV-Abteilung Qualitätssicherung. Vordrucke für den Teilnahmeantrag sowie weitere Informationen lassen sich über die KV-Homepage beziehen. Einschreiben können sich Patientinnen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und Patienten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr mit der gesicherten Diagnose einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose. Personen mit unbestimmtem oder diversem Geschlecht können unter Berücksichtigung der individuellen Situation und gemäß der Einschätzung des Arztes frühestens ab dem vollendeten 50. Lebensjahr ins DMP aufgenommen werden.
An der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Vertrags- sowie angestellte Ärzte müssen u.a. folgende Strukturvoraussetzungen und Vertragsinhalte erfüllen, um die DMP-Leistungen abrechnen zu können:
- Lektüre des Arzt-Manuals oder Besuch an einer Arztinformationsveranstaltung zu Beginn der Teilnahme. Mindestens einmal jährlich Teilnahme an einer osteoporosespezifischen zertifizierten Fortbildung oder einem strukturierten Qualitätszirkel mit Haus- und Fachärzten der Region.
- Wenn Patientenschulungen angeboten werden sollen, ist die erfolgreiche Teilnahme von Arzt und Praxispersonal an der entsprechenden Fortbildung nachzuweisen. Die räumliche Ausstattung hat Gruppenschulungen zu ermöglichen.
Basishonorare im DMP Osteoporose der KVSH | |||
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GOP | Legende | Euro | |
99788A | Information, Beraten und Einschreiben der Versicherten, Erstellen der Erstdokumentation sowie Versand der vollständigen Einschreibeunterlagen, einmalig pro Patient (es sei denn, eine erneute Einschreibung ist erforderlich) bei ... | Einschreibung nur ins DMP Osteoporose. | 25 |
99788C | Einschreibung in ein weiteres DMP bei demselben Arzt. | 15 | |
99788E | erstmaliger Einschreibung: Zuschlag zu 99788A oder 99788C zur Implementierung der Prozesse, einmalig pro Patient und Praxis (HBSNR), befristet bis zum 31.12.2024. | 5 | |
99788B | Erstellen und fristgemäßes Übermitteln der Folgedokumentation bei ... | Einschreibung nur ins DMP Osteoporose. | 15 |
99788D | Einschreibung in ein weiteres DMP bei demselben Arzt, je DMP-Teilnehmer. | 10 | |
99788F |
| Qualitätssicherungspauschale:je DMP-Teilnehmer einmal im Krankheitsfall. Auszahlung erfolgt im letzten Quartal des Krankheitsfalles an die Praxis (HBSNR); wird von der KV zugesetzt. Die Zählung der Dokumentationen beginnt ab I/2024. | 10 |
Quelle: KVSH |
Dokumentation ist elektronisch zu übermitteln
Ggf. geforderte apparative Voraussetzungen müssen in jeder für das DMP gemeldeten Betriebsstätte vorhanden sein. Hausärzte können als „koordinierende Ärzte“ tätig werden. Patientenschulungen dürfen ausschließlich durch Ärzte erbracht werden, wenn sie die erforderlichen Strukturvoraussetzungen erfüllen und eine Abrechnungsgenehmigung vorliegt.
Voraussetzung für die Zahlung der Vergütungspauschalen ist eine gültige Einschreibung der Versicherten sowie die elektronische Übermittlung der Dokumentation. Vor dem Erstellen einer Dokumentation soll der Arzt beim Patienten durch Nachfragen abklären, ob sich dieser bereits in einer anderen Praxis eingeschrieben hat. Mit den Vergütungen sowie abzurechnenden EBM-Leistungen sind alle Maßnahmen im Rahmen der Osteoporose-Behandlung abgegolten, einschließlich der bei Dokumentationen anfallenden Porto- und Versandkosten.
Weitere Honorare im DMP Osteoporose | ||
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GOP | Legende | Euro |
99788G | Betreuungspauschale koordinierender Arzt
| 11 (bis zum 31.12.2024),
12 (ab dem 1.1.2025) |
99788H | Sturzanamnese durch koordinierenden Arzt: keine Abrechnung neben dem hausärztlich-geriatrischen Basisassessment (03360 EBM) im gleichen Behandlungsfall.
| 6,50 max. 2 x im Krankheitsfall (aber nicht im selben Quartal) |
99788J | Patientenprogramm Osteoporose der Orthopädischen Gesellschaft Osteologie, 5 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten | 22,50 pro UE/Patient |
99788K | Schulungsmaterial, einmalig je Schulungsteilnehmer | in Abstimmung |
Quelle: KVSH |
Die Gruppenschulung soll mit bis zu acht Personen durchgeführt werden; Begleitpersonen zählen dabei nicht mit. Das Mitschulen von Begleitpersonen ist kostenfrei, wenn davon auszugehen ist, dass diese maßgeblich am Selbstmanagement der Krankheit des Versicherten mitwirken (z.B. bei Sprachproblemen). Die erneute Abrechnung einer Schulung beim selben Patienten ist erst zwei Jahre nach der ersten Unterrichtseinheit wieder möglich. Die Einheiten sollen nach Möglichkeit im wöchentlichen Abstand erbracht werden, damit das Curriculum innerhalb von fünf Wochen absolviert wird.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht