Corona-Schnelltests Vergütung steigt doch nicht
Ab dem 11. Oktober gibt es für die meisten Personengruppen keine kostenlosen Corona-Bürgertestungen mehr. Obwohl die Leistung dadurch weniger nachgefragt werden wird, bleibt es bei einem Honorar von 11,50 Euro pro Schnelltest (8 Euro + 3,50 Euro für Sachkosten). Laut eines Referentenwurfs einer Novellierung der Coronavirus-Testverordnung sollte die Vergütung ursprünglich auf 13,50 Euro steigen, damit das Anbieten der Leistung attraktiv bleibt. Dies ist nun Geschichte.
Einen Anspruch auf kostenfreie Tests haben unter anderem Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation – insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel – zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden können sowie Kinder unter 12 Jahren. Für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt eine Übergangsfrist. Da die Ständige Impfkomission ihre Empfehlung in diesem Fall erst Mitte August ausgesprochen hat, dürfen sie sich noch bis Ende des Jahres kostenlos testen lassen.
Quelle: Bundesanzeiger vom 21.09.2021