Was Hausärzte für 10 Euro Honorar tun müssen
Für die erfolgreiche Vermittlung eines dringend erforderlichen Facharzttermins erhält ein Hausarzt oder Pädiater ab dem 1. September 2019 rund zehn Euro Honorar extrabudgetär. Der Termin muss innerhalb von vier Kalendertagen liegen, nachdem der Arzt eine Behandlungsnotwendigkeit festgestellt hat, erklärt die KBV auf ihrer Homepage. Für den Zuschlag setzen Hausärzte die EBM-Nr. 03008 an (Nr. 04008 für Kinder- und Jugendärzte).
Bei der Abrechnung ist die Betriebsstättennummer der Praxis anzugeben, an die der Patient vermittelt wurde. Den Zuschlag gibt es unabhängig davon, ob der Patient den Termin wahrnimmt. Nicht berechnungsfähig ist der Zuschlag, wenn der Hausarzt bei einem Facharzt einen Termin vermittelt, bei dem der Patient im laufenden Quartal bereits behandelt wurde. Dies hat der Hausarzt beim Patienten zu erfragen.
Quelle: kbv.de/html/tsvg.php