CME-Punkte verschwiegen: Fachärztin bekommt Honorar gekürzt
Für die Erfüllung der Fortbildungspflicht eines Vertragsarztes, kommt es auf den rechtzeitigen Nachweis der Punkte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung an, sagt das Sozialgericht München. Dementsprechend erfolglos wandte sich eine Fachärztin für Frauenheilkunde gegen Honorarkürzungen aufgrund fehlender Fortbildungspunkte. Sie hatte unbestritten Fortbildungen im notwendigen Umfang besucht, es aber versäumt, das gegenüber der KV auch rechtzeitig nachzuweisen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die KV die Ärztin ausreichend darauf hingewiesen hatte, dass ihre CME-Punktesammlung nicht vollständig belegt war, was als Voraussetzung für eine Honorarkürzung gilt. Erbringt ein Vertragsarzt den Fortbildungsnachweis nicht oder nicht vollständig, ist die KV verpflichtet, sein Honorar für die ersten vier Quartale, die auf den Fünfjahreszeitraum folgen, um 10 % zu kürzen, ab dem darauf folgenden Quartal um 25 %. Erbringt der Vertragsarzt den Nachweis auch spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums nicht, muss sie sogar beim Zulassungsausschuss einen Antrag auf Entzug der Zulassung stellen.
Sozialgericht München, Urteil vom 20.6.2018, Az.: S 38 KA 180/17