Organisierter Pflegebetrug: Gefälligkeitsgutachten und falsche Atteste
Seit mehr als zehn Jahren werden im gesamten Bundesgebiet gegen „russische Pflegedienste“ zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs geführt, heißt es im „Curafair“-Bericht. 950 Pflegedienste sind bei einer Auswertung durch das Landeskriminalamt identifiziert worden. 1200 Personen aus den Unternehmensführungen haben einen osteuropäischen Migrationshintergrund. Als regionale Schwerpunkte wurden im Bericht NRW und Berlin erkannt. Beteiligt sind neben Heimbetreibern, Pflegediensten und Leistungsempfängern auch Ärzte, Apotheken und Sanitätshäuser.
20 Ärzte unter Beobachtung des Sozialhilfeträgers
Fadime Topaç, Grünen-Politikerin im Berliner Abgeordnetenhaus, erbat jüngst Auskunft zur Lage. Aus der Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit geht hervor, dass noch immer 226 Verfahren gegen 589 Beschuldigte laufen. „Bei den Abrechnungsbetrugsverfahren handelt es sich in der Regel um komplexe Wirtschafts-Großverfahren, für die generell die Notwendigkeit zur Beschleunigung besteht“, erklärt die Senatsverwaltung. Allerdings wurden bisher nur fünf rechtskräftige Verurteilungen ausgesprochen.
Zudem bestehe der begründete Verdacht, „dass auch in Berlin mehrere Ärztinnen und Ärzte zu einem strukturierten Betrugsnetzwerk gehören“, die sich insbesondere durch „Gefälligkeitsgutachten oder vorsätzlich falsche Atteste am Abrechnungsbetrug beteiligen“. Cirka 20 Ärztinnen und Ärzte stünden zurzeit unter Beobachtung des Sozialhilfeträgers. Ermittlungsverfahren gegen Ärzte seien dem Senat aber bisher nicht bekannt.
Nur einen Bruchteil der Verordnungen ausgeführt
Die Beweissicherung von Betrugsverhalten im medizinischen Bereich gestaltet sich schwierig. Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (Linke) würde sich wünschen, dass Pflegekassen und auch die Kassenärztliche Vereinigung stärker gegen Leistungsmissbrauch vorgehen.
Welchen Schaden die Pflegedienste verursacht haben, lasse sich nicht seriös beziffern, teilt die Senatsverwaltung mit. Allerdings habe sich inzwischen durch eine engere Zusammenarbeit der Bezirksämter sowie angepasste oder eingestellte Leistungsgewährungen in der ambulanten Hilfe zur Pflege eine Ausgabendämpfung von mehr als 200 000 Euro pro Monat ergeben.
Die 18. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf verhängte im Februar hohe Freiheitsstrafen gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von Pflegedienstleistungen. Nur ein Bruchteil der Patienten sei so gepflegt worden, wie die Ärzte es verschrieben hatten und wie es gegenüber den Krankenkassen und Kommunen abgerechnet worden war.
Statt der Pflegeleistungen hätten die Patienten Geld und Kompensationen, wie etwa Fahrten zum Arzt, Putzen der Wohnung, Maniküre oder Pediküre, erhalten. Entstandener Gesamtschaden: mindestens 4,7 Mio Euro. „Aus dem so erzielten Gewinn zahlten die Angeklagten an Pflegekräfte Schwarzgeld und an Ärzte Bestechungsgelder“, notieren die Düsseldorfer Richter.