Waffengeschäfte – Ärztliche Versorgungswerke überdenken Anlagepolitik
Erst jüngst hat der Verwaltungsausschuss des Hamburger Versorgungswerks entschieden, seine Anlagestrategie künftig komplett ohne Investitionen in Waffenhändler und -hersteller zu tätigen. Der Ausschuss folgte damit einem Wunsch der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg (ÄKH).
Das Versorgungswerk hatte zuvor die Beratungsfirma oekom research AG beauftragt zu prüfen, inwieweit sich dies auf die Rendite der Ärztinnen und Ärzte auswirken würde. „Da wir bereits bisher geächtete Waffen ausgeschlossen hatten, stellte sich heraus, dass der zusätzliche Ausschluss nur 1,5 % unseres Aktien- und Rentenfondsbestands betreffen würde“, so Christoph Gerstberger, Geschäftsführer des Versorgungswerks der ÄKH.
Eine allgemeingültige Aussage über die Performanceauswirkungen lasse sich jedoch nicht treffen, so Gerstberger gegenüber Medical Tribune. „Je nach gewähltem Zeitraum performt mal ein Portfolio mit und mal ein Portfolio ohne Waffen besser – ähnlich wie mal Value- und mal Growth-Strategien erfolgreicher sind. Aufgrund des geringen Portfolioanteils kamen wir jedoch zu dem Schluss, dass die Performanceauswirkung für uns vernachlässigbar sein sollte.“
Auch andere ärztliche Versorgungswerke verfolgen eine nachhaltige Anlagestrategie unter Berücksichtigung ethischer Kriterien. Genaue Auskünfte über den Ausschluss von Investments in Waffentechnik wollte bei einer Umfrage von Medical Tribune jedoch keines der angeschriebenen Versorgungswerke geben.
Vermögensverwaltung nach ethischen Kriterien
Die Bayerische Versorgungskammer z.B., unter deren Dach auch die Bayerische Ärzteversorgung läuft, verweist darauf, für ihre Anlageaktivitäten schon 2011 die von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortungsvolles Investment unter Berücksichtigung sog. ESG-Kriterien (Environmental, Social and Corporate Governance) unterzeichnet zu haben.
Auch die Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein richtet nach Aussage ihres Geschäftsführers Harald Spiegel ihre Anlagepolitik bereits seit Jahrzehnten nach ethischen Kriterien unter möglicher Vermeidung von Investitionen in Waffengeschäfte aus. Elektronische Systeme für zivile wie militärische Zwecke Auch die Ständige Konferenz (StäKo) der ärztlichen Versorgungswerke der Bundesärztekammer hat sich mit dem Thema auf ihrem Frühjahrstreffen befasst. „Unter den Versorgungswerken bestand Konsens, unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Fürsorgepflicht die Grundsätze eines nachhaltigen Investments zu beachten“, erklärt Sanitätsrat Dr. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes und Vorsitzender der StäKo. Dies sei unproblematisch beim Ausschluss von Firmen, die ausschließlich mit Waffenexporten tätig sind.
„Erheblich schwieriger ist der Umgang mit Firmen, die zum Beispiel elektronische Systeme herstellen, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden können“, räumt der Vorsitzende der Ständigen Konferenz ein. Eine allgemeingültige Aussage, wie die Versorgungswerke aber im Einzelnen mit der Thematik umgehen, lasse sich daher nicht treffen.