Medikationsplan, Terminvergabe, Erinnerungen – Die App zur HzV
Dr. Axel Wehmeier, Vorstandsmitglied der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft, schätzt die Lage so ein: Die Arzt- und Krankenhausinformationssysteme sind dermaßen unterschiedlich, dass ihre Vernetzung bislang gescheitert ist. Es wird also künftig neben der elektronischen Patientenakte, mit der Ärzte und Kliniken arbeiten, kassenfinanzierte Gesundheitsakten geben – das sind absehbar die Projekte von Techniker und AOK sowie die App Vivy, die von mehreren privaten und gesetzlichen Versicherern angeboten wird. Doch Dr. Wehmeier bringt noch eine dritte Lösung ins Spiel: eine sichere App, mit der Arzt und Patient sowie Ärzte untereinander kommunizieren.
Das Produkt, das in der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) eingesetzt werden soll, heißt „Egopulse“. Noch läuft es nur als Testanwendung, aber ab 2019 soll es als zusätzlicher Service innerhalb der HzV angeboten werden können, berichtet Egopulse-CEO Dr.-Ing. Lutz Kleinholz.
Elektronische Nachrichten statt klingelndem Telefon
Involviert seien neben der AOK Baden-Württemberg auch Kassen, die Verträge über die GWQ Service Plus AG abschließen, also DAK, Innungs- und Betriebskrankenkassen. Für die Ärzte, die die App nutzen wollen, heißt das: Ihre Dienstleistung wird honoriert werden. Für die Patienten wird die App kostenfrei sein. Fließen Honorare, wird daraus auch der App-Anbieter bezahlt.
Der verspricht, höchste Ansprüche an den Datenschutz zu erfüllen. Der Datenverkehr läuft über das Rechenzentrum des Hausärzteverbandes. Ein Versicherter kann die App nur nutzen, wenn er von seinem Hausarzt dazu eingeladen wird, diese zu installieren. Nach seiner Authentifizierung kann der Patient in Chatform mit der Praxis kommunizieren – was die Zahl der Anrufe reduzieren soll. Auf diesem Weg kann die Praxis beispielsweise Termine vergeben, dem Patienten mitteilen, dass er sein angefordertes Wiederholungsrezept abholen kann, oder diesen gar an die Einnahme von Tabletten erinnern.
Ein zentraler Baustein der App ist der bundeseinheitliche Medikationsplan. Er kann auf diese Weise stets aktuell gehalten werden und ist zum Vorzeigen auch als QR-Code abrufbar. Die Patienten können Fotos von Schachteln und Pillen ihrer Medikamente abspeichern und die alle 14 Tage aktualisierte Arzneimitteldatenbank nutzen, um sich über Präparate zu informieren.
Ein weiterer Service, wie ihn die GWQ+ wünscht, ist: Der Praxis wird es ermöglicht, den Patienten auf passende Gesundheitsangebote (z.B. Kurse) seiner Kasse hinzuweisen. Außerdem kann sie Gruppennachrichten versenden, um Urlaubszeiten samt Vertretung etc. anzukündigen. Vorgesehen ist auch, dass sich Ärzte untereinander über die Anwendung austauschen können – ggf. inklusive des Patienten.
Die Egopulse-Macher sind ebenfalls mit KVen im Gespräch. Eine weitere reizvolle Anwendung wäre z.B. die elektronische AU-Bescheinigung. Thomas Müller, Vorstandsmitglied der KV Westfalen-Lippe, erwähnte auf dem Hausärztetag, dass es bei der KBV eine Arbeitsgruppe gibt, die eine Honorarvereinbarung mit den Kassen fürs ärztliche Befüllen der patientengeführten eAkten von TK & Co. vorbereitet.
Arzt muss Patientenwunsch auf Dateneinsicht erfüllen
Die Rechtslage sei jedenfalls so, dass ein Patient Befunde oder Arztbriefe von seinem Arzt einfordern darf.
Die KV Westfalen-Lippe will nächstes Jahr indikationsbezogene, arztgeführte eAkten erproben, z.B. im Bereich Geriatrie und Demenz. Außerdem ist Westfalen-Lippe Testregion für die ersten medizinischen Anwendungen der Telematik-Infrastruktur (eMedikationsplan, Notfalldatensatz, eArztbrief). Allerdings: Mitte September war bundesweit erst ein Fünftel der Praxen über die TI miteinander vernetzt, so Müller.