Bundesregierung will Zugriff auf elektronische Akte per Smartphone und Tablet ermöglichen
Die Bundesregierung bezeichnet in ihrer Antwort (19/3528) auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion die elektronische Patientenakte als „das zentrale Instrument zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Information und Kommunikation medizinischer Daten im Gesundheitswesen“. Auch Krankenkassen könnten ihren Versicherten elektronische Patientenakten anbieten. Die dabei zu erfüllenden Anforderungen an Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit müsse die gematik festlegen. Laufenden Projekte einzelner Kassen (AOK und TK z.B. bereiten eigene Gesundheitsakten vor) sollen dabei wichtige Impulse liefern. Die Einhaltung der Vorgaben ist über Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren nachzuweisen.
Zugang zur elektronischen Patientenakte soll erleichtert werden
Wie es weiter heißt, soll der Zugang für Versicherte zu ihren elektronischen Patientenakten erleichtert werden. Angedacht ist die Möglichkeit, für den Zugriff auf medizinische Daten auch alternative Authentifizierungsverfahren (ohne den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte) nutzen zu können, z.B. Smartphones oder Tablets. Das elektronische Patientenfach soll zugleich mit der elektronischen Patientenakte zu einer umfassenden Anwendung zusammengeführt werden.
Der Meinungsbildungsprozess zu darüber hinausgehenden Fragen sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.