Mobbing: Fast jeder dritte Erwachsene war bereits Opfer einer Attacke
Beinahe jeder dritte Erwachsene gibt an, in seinem Leben schon einmal Opfer einer Mobbing-Attacke gewesen zu sein – das zeigt die repräsentative Studie „Mobbing und Cybermobbing bei Erwachsenen“ des Bündnisses gegen Cybermobbing, einem Netzwerk von Eltern, Pädagogen, Juristen, Medizinern und Forschern. Mittels Online-Umfrage wurden im Sommer gut 4000 Menschen, die älter als 18 Jahre alt waren, aus Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt.
Der Vergleich mit einer Befragung aus dem Jahr 2014 zeigt: Die Zahl der Mobbing-Attacken hat sich um 6,4 % erhöht, das Cybermobbing in den sozialen Netzwerken oder in Chatrooms sogar um fast 14 %.
Frauen und Jüngere am meisten betroffen
Die Opfer klagen über Hänseleien, Ausgrenzungen, Sticheleien, Gerüchte, körperliche Gewalt und die falsche Bewertung von Arbeitsleistungen.
Alarmierend findet das Bündnis, dass Menschen im Alter zwischen 20 und 25 Jahren besonders hohe Werte von Mobbing (50 %) und Cybermobbing (18 %) aufweisen. Frauen hätten ein 1,5-fach höheres Risiko, Opfer einer Mobbing-Attacke zu werden, als Männer. Mobbing im Erwachsenenalter beziehe sich in 57 % der Fälle auf die Arbeitswelt.
Wann wird die Lästerei zur Straftat?
Unternehmen erkennen Dringlichkeit noch nicht
„Dennoch scheinen die Unternehmen, wie schon 2014, die Dringlichkeit der Problematik nicht erkannt zu haben“, meint Uwe Leest, Vorsitzender des Bündnisses. So würden nur wenige Arbeitgeber Präventionsmaßnahmen anbieten. Schulungen und Informationsveranstaltungen seien notwendig, um Arbeitnehmer und -geber für das Thema zu sensibilisieren. Innerhalb eines Unternehmens sollte die Stärkung des Betriebsklimas im Vordergrund stehen. Wer sich juristisch gegen psychische Schikanen am Arbeitsplatz zur Wehr setzen möchte, sollte zunächst prüfen, ob es sich überhaupt um Mobbing handelt, raten Arbeitsrechtsexperten. Spontane Streits unter Kollegen sowie Meinungsverschiedenheiten mit dem Chef seien noch kein Mobbing. „Typisch für Mobbing ist das proaktive Vorgehen der Rädelsführer. Die Schikanen erfolgen also nicht als Reaktion etwa auf ein unverschämtes Auftreten des Opfers, sondern ohne ersichtlichen Anlass“, weiß Manuela Beck, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Helfen Gespräche mit den Kollegen oder dem Vorgesetzten nicht, die Situation zu verbessern, lasse sich diese meistens nicht ohne die Versetzung oder den Weggang der Beteiligten verbessern. Für einen finanziellen Ausgleich kann eine Klage gegen Unterlassung oder Schmerzensgeld sorgen. Arbeitsrechtsexperten raten aber dazu, erst dann zu juristischen Mitteln zu greifen, wenn man bereits eine neue Stelle in Aussicht hat.Wer vor Gericht gehen will, muss das Mobbing beweisen können
Kollegen, die bei den Vorfällen dabei waren, könnten vor Gericht aussagen. Auch ehemalige Mitarbeiter könnten als Zeugen fungieren, da diese wahrscheinlich eher gewillt sein werden, auszusagen. Dokumentieren
Um die wichtigsten Vorkommnisse festzuhalten, sollte eine Art Tagebuch geführt werden. In diesem kann jeder Vorfall mit Datum und beteiligten Personen notiert werden. Auch empfiehlt es sich, Anfeindungen, die per E-Mail kommen, zu archivieren. Zudem sollten zu den Gesprächen Gedächtnisprotokolle erstellt werden. Ärztliches Attest ausstellen lassen
Wer wegen psychischer Probleme bereits einen Arzt konsultiert hat, sollte sich von diesem ein mehrseitiges Attest ausstellen lassen. Gefälligkeitsatteste könnten allerdings vor Gericht zur Unglaubwürdigkeit der Klage führen.