Die Privatversicherten trifft's: Verband der Privatzahler rechnet mit Beitragserhöhungen von bis zu 30 %
Die Politik sollte der Pivaten Krankenversicherung mehr Chancen auf dem Versichertenmarkt einräumen, plädiert der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf seiner Jahrestagung. Dabei fordert Vorsitzender Uwe Laue zum einen die Absenkung der Versicherungspflichtgrenze für gesetzlich Versicherte; statt der jetzt gültigen 59 400 Euro Jahresverdienst nannte er einen Richtwert von etwa 50 000 Euro. Zum anderen sei eine Gesetzesänderung zur Vermeidung großer Beitragssprünge in der privaten Krankenversicherung nötig. „Bedauerlicherweise findet sich dazu nichts im Koalitionsvertrag“, beklagt Laue.
Finanzpolster der Privatkassen ist um 12 Mrd. Euro gestiegen
Grundsätzlich ist die Kassenlage der PKV aber bestens, betont der Verbandschef. So lägen die kapitalgedeckten Altersrückstellungen bei einem Rekord von 250 Mrd. Euro, ein Anstieg um 12,3 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Damit könnten sämtliche Ausgaben für die neun Mio. Pflege- und Krankenversicherten für neun Jahre getragen werden.
Trotz der Finanzpolster müssten sich Privatversicherte aber auf Beitragssteigerungen einstellen, und zwar bei der privaten Pflegeversicherung. „Bei den Selbstständigen und Angestellten rechnen wir mit einer Beitragsanpassung von 10 bis 20 Euro“, kündigte Laue an. Das entspräche einer Steigerung von 20 bis 30 %. Ob auch die Beamten mehr zahlen müssen, wisse man erst im nächsten Vierteljahr. Die Beitragssteigerungen seien vor allem auf die Pflegereformen des ehemaligen Ministers Hermann Gröhe zurückzuführen. Nun bleibe abzuwarten, welche Kosten mit den Reformen von Nachfolger Jens Spahn auf die PKV zukämen.
Dr. Volker Leienbach, PKV-Verbandsdirektor, vermutet, dass dieser Beitragssprung von Befürwortern der Bürgerversicherung erneut dazu genutzt werden wird, Stimmung gegen die PKV zu machen. Dabei seien die immer wieder auftretenden Steigerungen allein dem Umstand geschuldet, dass die PKV ihre Beiträge nicht wie die GKV stetig anpassen kann, sondern immer nur, wenn die Kosten um ein gehöriges Maß gestiegen sind. Dieser Mechanismus müsse vom Gesetzgeber beendet werden.
Was die Zusammenarbeit mit dem Ministerium bei der GOÄ-Reform angeht, zeigt sich Laue zuversichtlich. Ende des Jahres wolle man einen mit der Bundesärztekammer ausgearbeiteten Entwurf vorlegen. Das könnte auch als „Blaupause“ für die Kommission dienen, die sich im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums demnächst der Reform von GOÄ und EBM widmen soll.