Nur DMP mit Honorarvertrag rechnen sich Wie Kassen bei den DMP-Verträgen auf Zeit spielen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) produziert – entsprechend der gesetzlichen Vorgabe – regelmäßig neue DMP. Für ein strukturiertes Behandlungsprogramm für Adipositas hatte der G-BA zuletzt die Anforderungen beschlossen, seit Juli können die zuständigen regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die gesetzlichen Krankenkassen hierzu die notwendigen Verträge schließen. Bei den DMP lassen diese Vertragsvereinbarungen allerdings immer länger auf sich warten.
Krankenkassen schieben DMP-Verträge vor sich her
Offenbar wollen die Kassen hier Geld sparen und nutzen dazu eine gesetzliche „Lücke“, denn: Sie sind zu keinem Honorarabschluss auf dieser Ebene verpflichtet. Dem (noch) amtierenden Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist das offensichtlich aufgefallen.
Im „Gesundes-Herz-Gesetz – GHG“, das immerhin schon die parlamentarische Entscheidungsebene erreicht hat, will er daher die Krankenkassen künftig gesetzlich dazu verpflichten, ihren Versicherten DMP, die vom G-BA beschlossen wurden, auch anzubieten, und schneller als bisher Verträge mit den Leistungserbringern zu vereinbaren. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss wurde zusätzlich zur Auflage gemacht, Anforderungen an ein neues DMP für behandlungsbedürftige Versicherte mit einem hohen Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu beschließen.
Leider ist auch hier eine (kurzfristige) Umsetzung dieser sinnvollen Regelungen – wie beim GVSG und damit der Entbudgetierung des hausärztlichen Honorars – der politischen Entwicklung „zum Opfer gefallen“!
Eine Umsetzung der strukturierten Behandlungsprogamme kommt aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen deshalb bis auf Weiteres nur bei denjenigen DMP in Betracht, für die es einen Honorarvertrag gibt. Aktuell sind dies die DMP für Diabetes mellitus Typ 2 (seit Juli 2002), Brustkrebs (seit Juli 2002) Koronare Herzkrankheit (seit Mai 2003), Diabetes mellitus Typ 1 (seit März 2004), Asthma bronchiale und COPD (seit Januar 2005).
Bei den DMP für Osteoporose, rheumatoide Arthritis, Depressionen, chronische Herzinsuffizienz und chronischer Rückenschmerz hingegen müssen die notwendigen Leistungen (ausgenommen regional bei Osteoporose) noch gratis erbracht werden.